vom 8, bis 11. März 1922 verzögerte die Entscheidung der Repa-
rationskommission noch mehr, Erst am 21, März kam ihr Beschluß
zustande, Er setzte die Barzahlungen für 1922 in der Tat auf
720 Millionen Goldmark fest, Die Summe wurde unter Anrechnung
der von Januar bis März bereits gezahlten 282 Millionen Gold-
mark so auf die einzelnen Monate verteilt, daß vom 15. Mai bis
15, Oktober je 50 Millionen Goldmark und am 15, November und
15, Dezember je 60 Millionen Goldmark zu zahlen waren. Sach-
lieferungen wurden, wie vorgesehen, in Höhe von 1450 Millionen
Goldmark verlangt, wovon 950 auf Frankreich und 500 auf die
anderen Alliierten entfielen. Ferner wurde bestimmt, daß im
Falle eines schuldhaften deutschen Verzuges in der Ausführung
der Lieferungen ein etwaiger Fehlbetrag in bar zu erstatten sei,
Von der Zahlung der Besatzungskosten wurde Deutschland befreit,
Sie waren aus den Sachlieferungen zu entnehmen. Der Zahlungs-
aufschub sollte nur einen vorläufigen Charakter haben, Die Kom-
mission behielt sich vor, am 31. Mai nachzuprüfen, ob Deutsch-
land den in ihrem besonderen Schreiben an den Reichskanzler
gestellten Bedingungen nachgekommen sei, Je nach den Ergeb-
nissen der Prüfung sollte das Moratorium bestätigt oder aufge-
hoben werden. Im letzteren Falle waren die gesamten aufge-
schobenen Leistungen unter dem Londoner Zahlungsplan zur
Vermeidung von Sanktionen binnen vierzehn Tagen zu entrichten,
Das besondere Schreiben der Kommission an den Reichs-
kanzler nannte das Programm der deutschen Regierung für die
Ordnung des deutschen Haushaltes ungenügend, Es erklärte
weiter den Plan der Auflegung einer inneren Zwangsanleihe
für unbestimmt. Die Kommission verlangte, daß die gesamten
Lasten des Versailler Vertrages schrittweise und schnell in den
Haushalt aufgenommen würden. Soweit die laufenden Einnahmen
des Reichs hierzu nicht ausreichten, müsse das deutsche Kapital
durch Anleihe oder direkte Abgaben herangezogen werden, Abge-
sehen von den durch das „Steuerkompromiß‘“ umfaßten neuen
Steuern sollte Deutschland bis zum 31. Mai 1922 durch Gesetz
weitere Steuern in Höhe von 60 Milliarden Papiermark schaffen,
Davon sollten 40 Milliarden bis zum 31. Dezember 1922 eingehen.
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