Ersparnisse zu besonders günstigen Bedingungen bei
der Gesellschaft anzulegen.
DieTobler-Gesellschaft gehört ferner zu den wenigen
industriellen Betrieben des Landes, welche dem seß
haften und fleißigen Arbeiter die Wohltat einer jähr
lichen Ausspannung gewährt.
Die Direktion hat zu diesem Zwecke ein eigenes
Ferienreglement ausgearbeitet, dessen Grundbestimmun
gen lauten:
„Arbeiter und Arbeiterinnen, die bis zum 1. Januar
eines Jahres ununterbrochen mindestens 6 Jahre in der
Fabrik tätig gewesen sind, haben von diesem Jahre
an Anspruch auf eine Woche bezahlter Ferien jährlich;
nach 10 Dienstjahren betragen die Ferien zwei Wochen.
Wer in zwei Malen 6, bezw. 10 Jahre bei der Firma
beschäftigt war, hat denselben Anspruch, wenn die
Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre gedauert
hat. Für die Ferienzeit wird der betreffende Stunden
lohn ausbezahlt. Die Beträge können vor Antritt der
Ferienzeit bezogen werden.“ In den Genuss der Wohl
tat eines jährlichen bezahlten Erholungs-Urlaubs sind
in den
legten Jahren getreten
Jahre
Männer
Frauen
Zusammen
°/o der Arbeiterschaft
1913
12
16
28
5,9
1914
17
19
36
5,8
1915
17
16
33
6,5
1916
28
20
48
6,4
1917
28
30
58
8,1
1918
33
40
73
10,5
1919
59
55
114
16,2
Die menschenfreundliche Wirkung gerade dieser In
stitution wird von der Arbeiterschaft dankbar aner