Full text: Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen

Ersparnisse zu besonders günstigen Bedingungen bei 
der Gesellschaft anzulegen. 
DieTobler-Gesellschaft gehört ferner zu den wenigen 
industriellen Betrieben des Landes, welche dem seß 
haften und fleißigen Arbeiter die Wohltat einer jähr 
lichen Ausspannung gewährt. 
Die Direktion hat zu diesem Zwecke ein eigenes 
Ferienreglement ausgearbeitet, dessen Grundbestimmun 
gen lauten: 
„Arbeiter und Arbeiterinnen, die bis zum 1. Januar 
eines Jahres ununterbrochen mindestens 6 Jahre in der 
Fabrik tätig gewesen sind, haben von diesem Jahre 
an Anspruch auf eine Woche bezahlter Ferien jährlich; 
nach 10 Dienstjahren betragen die Ferien zwei Wochen. 
Wer in zwei Malen 6, bezw. 10 Jahre bei der Firma 
beschäftigt war, hat denselben Anspruch, wenn die 
Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre gedauert 
hat. Für die Ferienzeit wird der betreffende Stunden 
lohn ausbezahlt. Die Beträge können vor Antritt der 
Ferienzeit bezogen werden.“ In den Genuss der Wohl 
tat eines jährlichen bezahlten Erholungs-Urlaubs sind 
in den 
legten Jahren getreten 
Jahre 
Männer 
Frauen 
Zusammen 
°/o der Arbeiterschaft 
1913 
12 
16 
28 
5,9 
1914 
17 
19 
36 
5,8 
1915 
17 
16 
33 
6,5 
1916 
28 
20 
48 
6,4 
1917 
28 
30 
58 
8,1 
1918 
33 
40 
73 
10,5 
1919 
59 
55 
114 
16,2 
Die menschenfreundliche Wirkung gerade dieser In 
stitution wird von der Arbeiterschaft dankbar aner
	        
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