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b) Die bisher für die Umschuldung geltenden Richtlinien gingen davon aus,
daß der in Not geratene Landwirt sich bei noch freier erster Stelle vor allem mit
Hilfe der Landschaft eine erste Hypothek würde beschaffen können, daß ferner in den
Fällen, in denen die erste Stelle nicht voll ausgenutzt ist, eine Erhöhung der erst-
stelligen Beleihung ohne Schwierigkeiten möglich sein würde. Dadurch, daß ost-
preußische landschaftliche Pfandbriefe jetzt nicht absetzbar sind und daß der
Kapitalmarkt überhaupt nicht mehr bereit ist, niedrig verzinsliche Pfandbriefe auf-
zunehmen, hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch für Umschuldungsmöglichkeiten
im erststelligen Raum Sorge zu tragen.
Von den 60 Mill. GM. 6 %-Pfandbriefe, für deren Absatz aus Mitteln der Ost-
preußenhilfe ein Disagiozuschuß bis zu 12% bewilligt worden war, so daß sich der
dem Kreditnehmer in Rechnung zu stellende Verkaufskurs auf 95 % stellt, hat: die
Landschaft 10,6 Mill. GM. noch nicht unterzubringen vermocht, weil die Käufer
unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt nicht bereit waren, für diese
Schuldverschreibungen einen Kurs von 83 % zu bewilligen. Am freien Markt notiert
heute der 6%ige ostpreußische Pfandbrief mit 78—79 %; aber auch dieser Kurs ist
nur durch eine starke Interventionstätigkeit zu halten. Außer diesen 10 Mill. GM.
jegen weitere 20 Mill. GM. 6 %-Pfandbriefe emissionsreif bereit; ein Verkauf ist
jedoch nicht möglich. Soll dem dringendsten Bedarf nach erststelligem Kredit ab-
zeholfen werden, so müßte der Verkauf dieser 30 Mill. GM. Pfandbriefe ermöglicht
werden. Da eine Abstoßung auf dem freien Markt nicht möglich ist, kämen für
die Aufnahme die großen öffentlich-rechtlichen Kapitalansammler in Betracht,
jenen diese 30 Mill. GM. zum Kurse von 78—79 %, anzubieten wären. Es würde
diesen Organen dadurch die Möglichkeit zu einer guten Kapitalanlage gegeben
werden, die etwa 7,7% Zinsen abwirft und bei Besserung der Verhältnisse nicht
unwesentliche Kursgewinne in Aussicht stellt. Da aber — soll der damit dem
Landwirt gewährte Kredit einigermaßen tragbar werden — ein Auszahlungskurs
an den Schuldner von 95 % erforderlich ist, müßte der Disagiozuschuß entsprechend
erhöht werden..
Zur Abwicklung der am 1. Juli 1929 fälligen nom. 15 Mill. GM. Golddiskont-
kredite, die an die ostpreußische Landwirtschaft geflossen sind, sind bei einem
Auszahlungskurs von 95% rund 16 Mill. GM. 6 %-Pfandbriefkredite erforderlich.
Auch für diese Pfandbriefdarlehen müßte ein Disagiozuschuß gewährt werden.
Wenn die Umschuldung der schwebenden Personalschulden in zweite Hypo
theken fortgesetzt wird — eine Maßnahme, die unumgänglich notwendig ist —, so
wird mit einem weiteren Bedarf an erststelligem Kredit zu rechnen sein, der sich
am freien Markt auf absehbare Zeit zu nur einigermaßen tragbaren Bedingungen
nicht befriedigen lassen wird. Die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion
schätzt diesen Bedarf an erststelligem Kredit für 1929 auf 60 Mill. GM. Unter der
Voraussetzung, daß auch dieser Betrag von den öffentlich-rechtlichen Kapital-
ansammlern zu 77—78 % aufgenommen wird. wäre für diesen Betrag ehenfalls ein
Disagiozuschuß zu gewähren.
Im ganzen würden daher erhebliche öffentliche Zuschüsse erforderlich sein,
um die Umschuldung im erststelligen Raum durchzuführen. Ferner wäre ein weiterer
Betrag von 5,5 Mill. zur Stützung der Ostpreußischen Landschaft notwendig, um
dieser die Abwicklung des durch die Landschaftliche Bank im Frühjahr 1927 ein-
gegangenen Amerikageschäfts ohne Inanspruchnahme der Generalgarantie zu er-
möglichen.
ce) Diese Maßnahmen reichen aber noch nicht aus, um die von der Kreditseite
her drohenden Gefahren in durchgreifender Weise zu mildern. Es besteht die Mög-
lichkeit. daß die nicht von der Umschuldung erfaßten Betriebe wirtschaftlich zu-