110 B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
Über den Charakter dieser Konten kurz das folgende:
Auf Depositen- und Sch e > k ont o werden nur solche Kun-
den geführt, die grundsätzlich „aus Guthaben arbeiten“. Das D e-
positenkonto dient dem Verkehr mit Kunden, die Spareinlagen
machen, aber nicht den Scheck- und Überweisungsverkehr pflegen.
Der Kunde erhält ein numeriertes Kontogegenbuch (Sparbuch), in
dem die ein- und ausgezahlten Beträge notiert werden. Die Soll-
seite führt der Kunde, die Habenseite die Bank. Oft wird
das Kontobuch wie bei den Sparkassen, in Staffelform geführt.
Die aufgelaufenen Zinsen werden dem Depositenkonto am Schluß
jedes Semesters gutgebracht.
Der Kunde, welcher auf Sche>k onto Guthaben unterhält,
verfügt darüber durch Schecks und Überweisungen, weniger durch
Barabhebung. Im allgemeinen hat er keine oder nur eine geringe
Provision (aus Umsatz) zu zahlen (provisionsfreie Scheckkonten).
Spesen für Scheckformulare werden am besten gleich bei Aushän-
digung, sonstige Spesen und Porti beim Abschluß berechnet. Der
Bruttogewinn der Bank im Verkehr mit Depositen- und Scheck-
kunden besteht in der Spanne zwischen dem zu gewährenden Pas-
sivzins und dem erzielten Aktivzins.
Darlehnskonten (Lombardkonten) werden für Kunden ge-
führt, die bei der Bank Kredit gegen Lombardierung von
börsengängigen Wertpapieren genießen. Die Inhaber der Dar-
lehnskonten bleiben als solche stets Debitoren. Da der ihnen ge-
währte Kredit meist zeitlich begrenzt ist, haben sie, falls keine
Rreditverlängerung gewährt wird, zur gesetzten Frist auszu-
gleichen.
Das Kontokorrentkonto ist für solche Kunden bestimmt,
die durch die Bank alle Arten und womöglich ihre gesamten Geld-
und Börsengeschäfte erledigen lassen und dabei vorübergehend
Bankkredit in Anspruch nehmen. Die Salden dieser Konten können
zwischen Soll und Haben wechseln. Der Kontokorrentkredit soll im
allgemeinen nicht den Charakter eines Dauerkredits haben, son-
dern nur zur Überbrückung der Zeiten besonderer geschäftlicher
Anspannung dienen. Das Kontokorrentkonto umfaßt also Kredi-
toren und Debitoren. Seine Rechtsgrundlagen sind gegeben in
§§ 355357 HGB.
Im Verkehr mit Privatkunden kann man sonach unterscheiden:
a)reine Kreditorenkonten (Depositen- und Scheck-
konten),