Full text : Bankbuchhaltung

110 B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
Über den Charakter dieser Konten kurz das folgende:
Auf Depositen- und Sch e > k ont o werden nur solche Kunden
 geführt, die grundsätzlich „aus Guthaben arbeiten“. Das D epositenkonto
 dient dem Verkehr mit Kunden, die Spareinlagen
machen, aber nicht den Scheck- und Überweisungsverkehr pflegen.
Der Kunde erhält ein numeriertes Kontogegenbuch (Sparbuch), in
dem die ein- und ausgezahlten Beträge notiert werden. Die Sollseite
 führt der Kunde, die Habenseite die Bank. Oft wird
das Kontobuch wie bei den Sparkassen, in Staffelform geführt.
Die aufgelaufenen Zinsen werden dem Depositenkonto am Schluß
jedes Semesters gutgebracht.
Der Kunde, welcher auf Sche>k onto Guthaben unterhält,
verfügt darüber durch Schecks und Überweisungen, weniger durch
Barabhebung. Im allgemeinen hat er keine oder nur eine geringe
Provision (aus Umsatz) zu zahlen (provisionsfreie Scheckkonten).
Spesen für Scheckformulare werden am besten gleich bei Aushändigung,
 sonstige Spesen und Porti beim Abschluß berechnet. Der
Bruttogewinn der Bank im Verkehr mit Depositen- und Scheckkunden
 besteht in der Spanne zwischen dem zu gewährenden Passivzins
 und dem erzielten Aktivzins.
Darlehnskonten (Lombardkonten) werden für Kunden geführt,
 die bei der Bank Kredit gegen Lombardierung von
börsengängigen Wertpapieren genießen. Die Inhaber der Darlehnskonten
 bleiben als solche stets Debitoren. Da der ihnen gewährte
 Kredit meist zeitlich begrenzt ist, haben sie, falls keine
Rreditverlängerung gewährt wird, zur gesetzten Frist auszugleichen.

Das Kontokorrentkonto ist für solche Kunden bestimmt,
die durch die Bank alle Arten und womöglich ihre gesamten Geldund
 Börsengeschäfte erledigen lassen und dabei vorübergehend
Bankkredit in Anspruch nehmen. Die Salden dieser Konten können
zwischen Soll und Haben wechseln. Der Kontokorrentkredit soll im
allgemeinen nicht den Charakter eines Dauerkredits haben, sondern
 nur zur Überbrückung der Zeiten besonderer geschäftlicher
Anspannung dienen. Das Kontokorrentkonto umfaßt also Kreditoren
 und Debitoren. Seine Rechtsgrundlagen sind gegeben in
§§ 355357 HGB.
Im Verkehr mit Privatkunden kann man sonach unterscheiden:
a)reine Kreditorenkonten (Depositen- und Scheckkonten),

            
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