Metageschäfte. iu7
Entschlußfähigkeit der Metisten ist hier, mehr noch als bei der
Effektenmeta, erforderlich. Vor dem Eingehen eines jeden Ge-
schäftes suchen sich die beiden Metisten nach Möglichkeit telepho-
nisch oder telegraphisch zu verständigen. Von jedem Abschluß ist
der Gegenplatz sogleich in Kenntnis zu setzen. Daher sind die
Spesen höher als beim einfachen Arbitragegeschäft. Die buchhal-
terische Durchführung (Form. Nr. 95 u. 96) einer Devisenmeta
zeigt folgendes Beispiel :
Die A-Bank in Amsterdam und die B-Banktk in Ber-
lin unterhalten eine Metaverbindung. Berlin wird
diese Verbindung besonders verwenden, um in holländischen Gul-
den, der Währung des Gegenplatzes, zu arbitrieren. Auf Grund
der eingegangenen Meldungen berechnet Berlin, was ihm
hfl 100.0 an den einzelnen auslän di s chen Börsen-
plätzen kosten, wenn der Gegenwert in der betref-
fenden Valuta zum Berliner Kurs anzuschaffen ist.
Außerdem wird Berlin versuchen, sich in direkter Arbitrage
zu betätigen, indem es errechnet, wieviel ihm hfl 100.9 in
Mark kosten, wenn es am Berliner Platz eine (Pfund-,
Franken-, Dollar- usw.) D evise kauf t und di ese durch den
Gegenmetisten in Amsterdam verkaufen läßt.
Wir unterstellen für die Abwicklung des Geschäfts folgende
Kurse:
hfl 100.0 nach Berliner Notiz .16 168.20;
hfl 100.0 bei indirekter Arb.itrage über Paris
hfl 100.~0 bei direkter Arbitage über Pfund Ster-
lin g A6 169.33.
Berlin wird in diesem Falle direkte und indirekte Ar-
bitrage miteinander verbinden. Nach Verständigung zwi-
schen den beiden Metisten werden an den Plätzen Paris, Berlin
und Amsterdam folgende Abschlüsse und Überträge getätigt:
I. Paris kauft im Auftrag und für Rechnung Ber-
lin im Freiverkehr: hfl 100000.0 telegr. Auszah-
[ung Amsterdam à 865 netto = frs 865 000.9. Paris läßt
die Gulden der Amsterdamer Bank im Auftrag von Berlin tele-
graphisch zur Verfügung stellen und belastet Berlin für Tele-
grammspesen mit frs 18.09
2. Zur Deckung kauft Berlin im amtlichen Ver-
kehr telegr. Auszahlung Paris:
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