30 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
dingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin
volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen
der Toleranz von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und ver—
dient von der dankbaren Nachwelt als derjenige gepriesen zu
werden, der zuerst das menschliche Geschlecht der Unmündigkeit,
wenigstens von seiten der Regierung, entschlug und jedem
Freiheit ließ, sich in allem, was Geistesangelegenheit ist, seiner
eigenen Vernunft zu bedienen.“
Aber einmal im Vollbesitze nun nicht bloß der Glaubens-,
sondern auch der Denkfreiheit — denn für den, der seines
Glaubens eigner Sucher ist, fallen Glaubens- und Denkfreiheit
zusammen —, verlangte man bald vom Staate noch mehr.
Die Forderung trat auf, daß er mit seiner Macht auch die
Kirchen und deren amtliche Vertreter, die Geistlichen, wenigstens
zu öffentlicher Duldsamkeit zwingen müsse. Und schon Joseph II.
hat diese Forderung, wenn auch nicht ohne Härten, verwirk—
licht.
Im übrigen aber ist es charakteristisch, daß man im Ge—
brauche der neuen Freiheit, die sich unvermerkt fast überall
einstellte, maßvoll blieb, eben weil man sie innerlich errang
und darum verdiente. Schulz, ein typischer Vertreter der
jüngeren Generation preußischer Aufklärer, ist im Jahre 1784
entschieden für die in ihrem Dasein bedrohten Jesuiten ein—
getreten, und bloße Freigeisterei erschien ganz allgemein als
ansittlich und deshalb — dieser Schluß gehört ganz spezifisch
der Zeit an — auch als öffentlich nicht berechtigt.
Gekämpft wurde somit eigentlich nur noch um die Ver—
wirklichungsformen der neuen Freiheit, um die Freiheit des
Wortes und der Presse, nicht aber mehr um das Prinzip der
Freiheit selbst.
Volle Preßfreiheit war dabei nicht leicht zu erreichen1.
Auch forderte man sie keineswegs unbedingt, sondern so maßvoll
wie die Gewissensfreiheit; daß eine Zensur mindestens die
guten Sitten auch in der Vresse aufrecht zu erhalten habe,
1S. dazu oben S. 10 ff.