Die Wechselbuchhaltung. 19
Per Wechselkonto an Konto des Runden.
Nach Eingang des Gegenwertes erfolgt dann erst die Buchung:
Per bezogene Bank an Wechselkonto.
Sollte der Scheck nicht eingelöst werden, so wird das Konto des
Kunden wieder für den gutgeschriebenen Betrag belastet und das
Wechselkonto erkannt.
In größeren Betrieben wird zuweilen neben der Wechsselprima-
nota eine besondere Scheckprimanota geführt. Eine gleiche Tren-
nung kann in den Kopierbüchern durchgeführt werden.
5. Gang der Arbeiten.
Die Scheks und Wechsel gehen durch die P ost oder an der
Ka sse ein. Die eintreffenden Wertbriefe werden im Wertpostbüro
von zwei Beamten geöffnet. Der Inhalt wird mit den beiliegen-
den Begleitschreiben verglichen und im Wertpostbuch notiert. Wech-
sel und Scheks werden an die Wechselabteilung weitergegeben,
die den Empfang quittiert. Die an der Kasse eingereichten
Wechsel und Schecks werden auf besonderen Eingangszetteln
notiert und an die Wechselabteilung weitergegeben, die den
Empfang bestätigt. Nach Prüfung der Wechsel und Schecks durch
den Leiter der Abteilung erfolgt Eintragung in das Wechsel-
kopierbuch, das Wechselverfallbuch und das Wechselobligobuch auf
Grund der Originale. Die Wechsel werden dem Leiter der Ab-
teilung zurückgegeben, der sie in das Wechselportefeuille einreiht.
nicht akzeptierte, akzeptierte Wechsel, Ohne-
RKossten-W echsel, nicht bankfähige Wechsel, Plat-
wechsel und Vers andwechs el werden in besonderen Wechsel-
mappen verwahrt. Jede Wechselgattung wird nach dem Tag der
Fälligkeit geordnet. Bereits fällige Inkasso-Platzwechsel gehen
sofort mit entsprechenden Listen an die Kasse zum Einzug durch
fi: Kassenboten oder an die Abrechnungsstelle zur Einlieferung
eim Clearing.
Die eingegangenen Schecks werden, sofern sie auf Banken, die
dem örtlichen Clearing angeschlossen sind, lauten, der Abrechnungs-
stelle übergeben. Schecks auf auswärtige Banken werden wie die
r der tejse eingereichten Inkassowechsel auf auswärtige Plätze
ehandelt.
Wechseleingangsbriefe und Wechseleingangszettel gelangen zu-
nächst an den Skontroführer zur Verbuchung der Neueingänge und
dienen als Unterlage zur Ausfertigung der Diskontnoten und
Gutschriftsanzeigen. Die Ausstellung dieser beiden Belege auf vor-
(!