Full text : Reis

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zen vielfach noch auf die Hälfte oder ein Drittel ihrer Länge
zurückgeschnitten, was schnelleres Schossen und gleichmäßigeres
Wachstum zur Folge hat. Dann werden die Sämlingsbündel auf
die fertig bearbeiteten Sawahs verteilt. Auf der Malaiischen
Halbinsel steckt man sie bis zum Auspflanzen mit den Wurzeln
in einen Düngerbrei, der aus Guano, Kuhdung oder Knochenmehl
oder aus einer Mischung dieser Bestandteile besteht. Die bisherigen
 Saatbeete werden nach dem Hinwegnehmen der Sämlinge
schleunigst noch einmalumgearbeitet und dann ebenfalls bepflanzt.
Auf den Philippinen wird stellenweise nach dem „dapog‘‘ genannten
 System, das für frühreife Varietäten immer mehr Anwendung
 findet, die Reissaat nicht in die Erde gelegt, sondern
in ein etwa zolldickes Keimbett von feuchten Reisspelzen oder
Häcksel. Dieses ruht auf Bananenblättern, mit denen man die
Saatbeete bedeckt hat. Das Verfahren hat den Vorteil, daß beim
Herausnehmen der Sämlinge die Wurzeln durchaus geschont
werden, was ein viel früheres Verpflanzen, nämlich nach 14 Tagen,
zuläßt.
Eine andere eigenartige und interessante Abänderung der
Saatbeetbereitung ist das im westlichen Indien als „rab‘“ bekannte
 Verfahren, das auch bei einigen Hirsearten angewendet
wird. Es besteht in einem Brennen des Erdbodens, das in der
Trockenzeit vor dem Südwestmonsun vorgenommen wird. Auf
den zu Saatbeeten ausgesuchten Landstücken wird eine 1—72 Zoll
dicke Lage getrockneten Kuhdungs ausgebreitet; auf diesen
kommt eine Lage von trocknen Baumblättern oder zerhackten
trocknen Zweigen, darauf Gras, Stroh oder andres brennbare
Material und schließlich reine oder mit frischem Dung gemischte
Erde, die z. T. in die Lücken hineinfällt und die Luft verdrängt,
so daß sich auf diese Weise das Brennen verlängert. Derselbe
Zweck wird dadurch erreicht, daß man das Feuer an der Leeseite
anlegt, so daß es gegen den Wind brennt. Diese Behandlung
des Bodens soll eine ausgezeichnete Wirkung auf das Wachstum
des Reises haben. Auf die Erörterung der Ursachen dieser Wirkung
 muß hier verzichtet werden (43, S. 271—275; 133, vol. V,
Ss: 591—595; 92; 72).
            
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