Full text : Die deutsche Hausindustrie

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1.  Kap.:  Begriff  und  Einteilung  der  Hausinduftrie

fondern  liefert  den  Rohftoff  und  zahlt  dann  Stücklohn.  In  jedem  Falle  aber
ift  dem  Verleger  der  Absatz  der  Produkte,  die  kaufmännifche  Vermittlung ­
  überlaffen.  Und  das  ift  das  W  e  f  e  n  11  i  c  h  e  und  Charakteriftifche
  bei  der  Hausinduftrie.  Das  gewerbliche  Produkt
fetzt  der  kleine  Produzent  nicht  mehr,  wie  früher  der  Handwerker  oder  die  mit
Hausfleifz  befchäftigte  Bauernfamilie,  direkt  an  den  Konfumenten  ab,  fondern
an  den  Verleger,  der  nun  feinerfeits  einen  Maffenabfatz  auf  einem  gröjzern  Markt
organifiert.  Dabei  ift  es  gleichgültig,  ob  der  Verleger  die  Produkte  auf  den
Weltmarkt  bringt,  wie  der  Inhaber  eines  Berliner  Konfektionsgefchäfts,  oder
ob  er  ein  Magazin  in  der  Stadt  hält  wie  der  Möbelhändler;  es  bleibt  auch  gleichgültig, ­
  ob  er  die  Ware  fertig  zum  Verkauf  vom  Hausarbeiter  empfängt,  oder
fie  einer  letzten  Appretur  unterwirft;  gleichgültig  auch,  ob  er  Arbeitsprodukte ­
  oder  nur  Arbeitsleijtungen,  zu  denen  er  den  Rohftoff
vorgefchoffen,  empfängt:  in  jedem  Falle  ift  dem  Hausinduftriellen  die  kaufmännifche ­
  Vermittlung  an  die  Konfumenten  benommen:  fein  gewerbliches
Produkt  wird,  ehe  es  in  den  Konfum  gelangt,  Warenkapital,  d.  h.  Erwerbsmittel
  für  eine  oder  mehrere  kaufmännifche  Zwifchenperfonen.  Den  Erlös
für  fein  Arbeitsprodukt,  den  er  früher  —  als  Handwerker  —  ungefchmälcrt
einftrich,  fieht  er  zum  Teil  in  fremde  Tafchen  wandern.  Seine  wirtfchaftliche
Lage  ift  fchlechter  geworden.  Was  wir  heute  von  dem  Begriff  eines  Hausinduftriellen ­
  kaum  noch  zu  trennen  vermögen,  feine  ver  fchlechterte
wirtfchaftliche  Lage,  oder  wenigftens  die  Gefahr,  in  eine  folche  zu
geraten,  hängt  alfo  innig  mit  dem  zufammen,  worin  wir  das  Wefen  der  Hausinduftrie ­
  erblicken,  mit  der  Dazwifchenkunft  des  kaufmännifchen  Vermittlers. ­

Aber  noch  eine  zweite  der  Hausinduftrie  inhärierende  Erfcheinung  wird
durch  unfere  Begriffsbeftimmung  erklärt,  die  Abhängigkeit  der
Hausinduftriellen  vom  Verleger.  Es  bedeutet  noch  den  geringften
  Grad  von  Abhängigkeit,  wenn  der  Kaufmann  ihnen  nur  den  Kaufpreis ­
  ihrer  Produkte  zahlt;  die  Abhängigkeit  wächft,  wenn  er  ihnen  auch  den
Rohftoff  liefert  und  vollends  auch  die  Werkzeuge  zu  Verfügung  ftellt.  Das
Abhängigkeitsverhältnis  wird  um  fo  drückender  und  kann  um  fo  mehr  ausgebeutet ­
  werden,  je  mehr  Hausinduftrielle  in  einer  Gegend  durch  ein  und  denfelben
  Kaufmann  ihren  Abfatz  beforgen  laffen,  je  mehr  deffen  Gefchäft  einen
monopolartigen  Charakter  annimmt.  Während  der  Handwerker  früher  nur
von  dem  Konfumenten  abhängig  war,  mit  dem  er  direkt  in  Verbindung  trat,
dem  er  meiftens  auch  durch  perfönlich  nachbarliche  oder  ähnliche  Beziehungen
naheftand  —  ein  Verhältnis,  das  kaum  den  Namen  Abhängigkeit  verdient  —,
            
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