nisch“. in Hinblick auf Gesellschaft und Wirtschaft,
„national“ unter dem Gesichtswinkel eines schwer um
seine Existenz ringenden Volkes, und „ethisch“ vom
allgemein-humanitären Standpunkt aus sind. Das kann man
vielleicht aus dem Thema „Autonomie des sozialen Gedankens“
herauslesen; nicht zuletzt würden solche Lösunzen
der großdeutschen Idee dienen, denn sie entsrrechen
auch der Lage Deutsch-Oesterreichs.
Die Vorherrschait der freien Gewerkschaiten
in den Organen der Selbstverwaltung.
Von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig.
Vor einigen Monaten gab der Allgemeine deutsche
Gewerkschaftsbund (ADGB.), die Spitzenorganisation
der sogenannten freien oder sozialistischen
Gewerkschaften, die zahlenmäßige Stärke seiner Organisationen
bekannt, die sich im Jahresdurchschnitt 1928 auf
4,65 Millionen Mitglieder belief. Die chsistlichen Gewerkschaften
hatten dagegen‘ nur 630000, die Hirsch-Dunckerschen
sogar nur 130 000 Mitglieder. Hierbei handelt es sich
durchweg um Arbeiter, die Angestellten zruppieren sich
folgendermaßen:
Afabund (freigewerkschaftlich) 400 000 Mitglieder
Gedag (christlich-national) 450 000 Mitglieder
GdA. (freiheitlich-national) 324000 Mitglieder
Diese Organisationen vertreten im wesentlichen die
Interessen der Versicherten in den Organen der Sozialverwaltung,
Sie beherrschen damit weitaus größere
Gruppen, als es ihrer zahlenmäßigen Stärke entspricht. Denn
nach der neuesten Veröffentlichung des Statistischen Reichsamtes
(Band 363, die Krankenversicherung im Jahre 1927)
umfaßte die Sozialversicherung im Jahre 1928 rund zwei
Drittel der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches, und
zwar zählten die
[nvaliden- u. Angestelltenversicherung 22 Mill. Versicherte
Arbeitslosenversicherung 16,8 Mill. Versicherte
Krankenversicherung ; 21.2 Mill. Versicherte
In der Krankenversicherung sind außer den Vollversicherten
noch etwa 17 bis 18 Millionen Familienangehörige
mitversichert. Wie sich diese Minderheitsherrschaft im
einzelnen auswirkt, mögen die folgenden Darlegungen zeigen.
Ueber die Krankenversicherung hat kürzlich der
ADGB. eine kleine Broschüre, „Die Vertretung der Versicherten
in den reichsgesetzlichen Krankenkassen“, herauszegeben
und Auszüge daraus in Nr, 33 der Gewerkschaftszeitung
und im Jahrbuch 1928 des ADGB. veröffentlicht.
Danach setzten sich die Vertretungen der Versicherten in
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