Full text : Die landwirtschaftlichen Zölle

Ge- : Auto- Ver- Listenmäßig
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"r. e tarif | Satz satz rtra’s trcist
! änder begünstigte
KN |M . KM Länder
~“z3 Feaßholz (Faßdauben und
Faßbodenteile), auch zu
solchen erkennbar vorgearbeitetes
 Holz (Stabholz),
 ungefärbt, nicht
gehobelt !) : ( für 1 dz J fit, Ls
von Eichenholz . . . zo pher !:9:30 vzer
von anderem harten s dz ; ur ts dz
hotz ) + q G {lo ry: - qe re:
4, - 4::
von weichem Holz 2) ; , dr§0 L. , ho L J â1% tz Schweden
f. ih. s h s UL tg
oder eine Glättung der
tagen ' sts
Faßholzes ohne Einfluß. Schweden
84 Kgsbweiven. auch gespalen
 :
ungeschält; auch Faschinen.
 .;; 0,55 0,55 Spanien
geschält . . : ü > 3— Spanien
85 Reifensstäbe (gespalten für
Jaß- und ähnliche Reifen),
 auch rund gebogen:
ungeschälte, nicht gehobells
 ... . M. . 0,55 0,55 Spanten
geschälte, nicht gehobelt;
ungesschälte und geschälte,
 gehobelt oder
mit den zur unmittelbaren
 Verwendungals
Reifen erforderlichen
Einschnitten, dem Jogenannten
 Schloß, versehen..
 . . ' Spanien
Auyrruq. . Nr Ze "Ut ?:
[Uh mÔ rt feel
Ä rr ten uud. ser neistr:
rer LL gilt nût
als Behobeklung.
s6 ' Holz zur Herstellung von
mechanish bereitetem
Holzstoffe (Holzmasse, |
Holzschliffk) oder von,
1) Siehe Erläuterungen.
?) Einfuhrverbot gegenüber Polen.

50
„( Mat.
            
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