Full text : Die landwirtschaftlichen Zölle

Ge- Auto- Ver- Listenmäßig
r s § brauchs- nomer trags- Vertrags- meisttarif.
 y Sat satz länder begünstigte
RM . KRM RM Länder
je dz je dz je dz
T; Kst.: Kindermehl 17, sonst
(für flüssige Waren nur beim
Eingang .in Flaschen, Krügen
oder dergleichen) 20,
für nicht flüssige
Kst. 20 | Waren; für flüssige
Krb.13 s nur beim Eingang
Bll. 6 si Flaschen, Krügen
oder dergleichen.
218 Säfte von Früchten (mit
Ausnahme der Weintrauben)
 u. von Pflanzen,
 nicht äther-, oder
weingeisthaltig m. Zukker
 oder Sirup versetzt
oder mit Zusatz von
Zucker oder Sirup eingekocht,
 einschließl. des
Schachtelmuses (d. Marmelade)
 und der pflanzlichen
 Gallerten (Gelees);
 Himbeeressg .. . b6U. - 60.~ 60,7 JIltalien Spanien
T zk ({ flüssige Waren nur
Un ee ugs cateute!:
sonst wie zur Nr. 212.
214 Säfte von Früchten (mit
Ausnahme der Weintrauben)
 u. von Pflanzen,
 zum Genuß, ätherund
 weingeisthalli—ge. . 1000,0 71000,~ Spanien
L': Ueberkst.: von weniger als
§.2: tf; von 3 dz oder dar-Ueberfs.:
 von weniger als
3 dz 12, von 3 dz oder darüber
 8,
Kst. 24 ) nur beim Eingang
Fs}. 24 } in Flaschen, Krügen
Krb. 16 ) oder dergleichen.
Anmerkung: Für hierhergehörige
f ug weist. Lou:
nopolausgleich zu erheben.
Das gleiche gilt für hierher
gehörige ätherhaltige Erzeugu
 uert . ô tet Ver:
wendung von HYranntwein
hergestellt ist.
215 Früchte, mit Branntwein
zubereit. od. in Branntwein
 eingelet.. . 800,~ 300.~ Spanien
V : git. 20, Fs. 20, Krb. 13,
"pr t; 7!L
1 heben.

90
N1 Mare
            
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