Staatswirtschaft verwandeln. Statt 10 Prozent wird der
Staat 33 Prozent vom Sozialprodukt für sich und seine
Nutnießer nehmen. Es bedeutet die größte Gefahr für die
Währung, wenn gerade der Staatshaushalt mehr verbraucht,
als er nach dem allgemeinen Zustand verbrauchen sollte. Die
Sachverständigen des Dawesplanes haben als erste Grund-
bedingung der Stabilisierung verlangt, daß der Staatshaushalt
im Gleichgewicht gehalten werde. Es genügt aber nicht nur, daß
er sich im Gleichgewicht befinde, sondern er muß auch zum gesam-
ten Volkshaushalt in einem vernünftigen Gleichgewicht stehen.
Dentt ja nicht etwa, ihr anderen Verbraucher, daß die Steuern
so verteilt werden könnten, daß nur der Reiche es fühlt — denkt
nicht, daß es den einen Berufsstand nichts anginge, wenn der
andere Berufsstand eine Steuererhöhung aufgebrummt be-
kommt. Alle Steuerlasten haben die Eigenschaft zu diffundieren,
d. h. sich zu verteilen wie Tinte im Wasser; sie werden alle weiter-
gewälzt, treffen schließlich die Gesamtheit und werden eine allen
gemeinsame Last.
Die drei Haushalte.
Es gibt drei große Haushalte, von denen die Währung eines
Volkes abhängt. Diese drei muß man sich ineinandergeschachtelt
denken.
Der eine von ihnen ist der Staatshaushalt. Er beträgt bei uns
einschließlich der Tributaufwendung an das Ausland etwa 14
Milliarden und macht 30 Prozent des Ganzen aus.
Der andere Haushalt ist der Austausch, den die Nation mit dem
Ausland unterhält. Er spielt um 10 Milliarden und macht etwa
25 Prozent des Ganzen aus. Er ist ebenfalls von großer Be-
deutung für die Erhaltung der Währung, wovon später.
Der wichtigste Haushalt ist der des großen Ganzen, der alle
umfaßt: der Volkshaushalt (44 Milliarden). In ihm muß Gleich-
gewicht herrschen von Verbrauch und Wiederhersstellung. Wenn
ein Volk auf die Dauer mehr verzehrt als wiederherstellt, so kann
keine Macht der Erde die Währung halten.
Es ist demnach auch ein dreifacher Fehlbetrag denkbar:
1. ein Defizit im Staatshaushalt: es kann leicht gedeckt
werden, wenn die Nation reich ist, Überschüsse hat und dem
Staate borgt (Anleihen).
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