Object : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Stärkefabrikation.

das  Volumen  der  Stärke  unberücksichtigt  lassen  will,  kann  man  die  50  g  lufttrockne ­
  Stärke  auch  mit  Wasser  auf  250  oder  500  ccm  auffüllen  und  von  diesem
Filtrat  die  Hälfte  nehmen;  man  braucht  alsdann  den  Wassergehalt  der  lufttrocknen
Stärke  nicht  zu  berücksichtigen;  die  Nichtberücksichtigung  des  Volumens  der  Stärke
bedingt  aber  einen  kleinen  Fehler.
c)  Feste  Verunreinigungen.  50  g  Stärke  werden  mit  200  ccm  Wasser
und  100  ccm  Malzauszug  (200  g  geschrotenes  Malz  in  1  1)  bei  75°  verflüssigt,
dann  auf  70°  abgekühlt,  mit  weiteren  100  ccm  Malzauszug  versetzt  und  1  Stunde
bei  52—56  0  im  Wasserbade  unter  Umrühren  erwärmt.  Nach  Umfüllen  in  ein  großes
Beoherglas  wird  die  Flüssigkeit  aufgekocht,  stark  mit  kochendem  Wasser  verdünnt,
nach  dem  Absetzen  die  klare  Lösung  abgehebert  und  der  Bodensatz  auf  einem  gewogenen ­
  Filter  gesammelt.  Die  Bestimmung  und  Berücksichtigung  der  Asche  und
des  Stickstoffs  (in  einer  2.  Probe)  geschieht,  wie  S.  650  angegeben  ist.
3.  Trockne  (Handels-)  Stärke.  Auch  für  die  Untersuchung  der  fertigen  Stärke
ist,  wie  O.  Saare  hervorhebt,  die  richtige  Probenahme  von  der  größten  Bedeutung.
Man  soll  Einzelproben  aus  10  °/ 0  der  Säcke  bezw.  Behälter  entnehmen,  diese  gehörig
mischen,  von  der  Mischung  Teilprohen  in  ein  trocknes,  dicht  verschließbares  Glasoder ­
  Blechgefäß  —  nicht  Musterdüten,  Säckchen  oder  Pappschachteln  —  füllen,
dicht  verschließen  und  den  nochmals  ira  Laboratorium  gut  durchgemischten  Inhalt
für  die  Untersuchung  verwenden  (vergl.  auch  S.  426).
a)  Wasser.  Um  auch  hier  eine  Verkleisterung  der  trocknen  Stärke  bei
größerem  Wassergehalt  zu  vermeiden,  werden  5—10  g  der  Stärkeprobe  in  einem
Wägegläschen  abgewogen,  in  einem  gewöhnlichen  Trockenschranke  eine  Stunde  bei
50°  vorgetrocknet,  dann  die  Temperatur  in  einer  halben  Stunde  auf  120°  gesteigert ­
  und  4  Stunden  bei  dieser  gehalten.  Besonders  soll  die  Endtemperatur  genau
120°  sein.
0.  Saare  hat  auch  (1.  c.  S.  509)  ein  Verfahren  zur  Bestimmung  des  Wassergehaltes ­
  der  Kartoffelstärke  angegeben,  welches  darauf  beruht,  daß  die  Kartoffelstärke ­
  verschiedener  Herkunft  stets  ein  spezifisches  Gewicht  von  1,65  hat.  Da  das
Verfahren  aber  nur  für  Kartoffelstärke  berechnet  und  außerdem  nur  für  die  Praxis
ausreichende  Ergebnisse  liefert,  so  sei  hier  nur  darauf  verwiesen.
Auch  das  Verfahren  von  Scheibler,  welches  darauf  beruht,  daß  durch
Mischen  von  1  Teil  Stärkemehl  mit  11,4  °/ 0  Wassergehalt  und  2  Teilen  Alkohol
von  0,8339  spezifischem  Gewicht  beide  Bestandteile  sich  indifferent  verhalten,
während  wasserreichere  Stärke  Wasser  an  den  Alkohol  abgibt  und  dessen  spezifisches
Gewicht  erhöht,  mag  hier  nur  erwähnt  sein.
Der  Wassergehalt  der  Stärke  liegt  durchweg  zwischen  10—15  °/ 0 ;  ein  Wassergehalt
über  18°/ 0  (nach  0.  Saare  20°/ 0 )  muß  jedenfalls  als  hoch  bezw.  als  zu  hoch  für  Primaware ­
  bezeichnet  werden.
b)  Stickstoff.  Derselbe  wird  nach  Kjeldahl  (S.  137)  bestimmt.
Der  Stickstoff-Gehalt  der  Stärke  schwankt  zwischen  0,03—0,70  °/ 0  in  der  Trockensubstanz, ­
  bei  reiner  Stärke  übersteigt  derselbe  indes  nicht  0,16  °/ 0  in  der  Trockensubstanz.
c)  Fett.  Fett  pflegt  in  der  Stärke  nur  in  Spuren  bis  höchstens  0,2  °/ 0  vorhanden ­
  zu  sein  und  kann  im  allgemeinen  vernachlässigt  werden.  Seine  quantitative
Bestimmung  erfolgt  nach  S.  220,  wobei  man  die  abgewogene  Stärkeprohe  zweckmäßig ­
  erst  bei  50°  vortrocknet.
d)  Stärke.  Der  Gehalt  an  Stärke  kann  meistens  aus  der  Differenz  von
100  minus  (Wasser  -f-  Protein  +  Fett  +  Asche)  berechnet  werden.  Für  eine  direkte
quantitative  Bestimmung  verfährt  man  nach  S.  238  u.  ff.
            
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