4 Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft.
einen Normalertrag konstruieren kann. Fast alle vorgeschlagenen Methoden
der Ertragsregelung haben nun das gemeinsam, daß sie durch das Maß
der Abnutzung den Normalwald herzustellen suchen. Da lag es nahe,
die jährliche Abnutzung als den wirklichen Ertrag des Wirklich-
keitswaldes zu bezeichnen, im Gegensatz zum Normalertrage des Normal-
waldes.
Dieser Ertragsbegriff muß versagen, wenn der in Frage stehende
Wald einen extrem anormalen Aufbau hat. Ein Wald, der nur aus
Dickungen besteht, liefert einen erheblichen Holzzuwachs, aber unter Um-
ständen gar keine Nutzung. Es würde verfehlt sein, diesen Wald darum
ertraglos zu nennen. Der Ertrag besteht eben in diesem Falle in dem
Zuwachs, der im Betriebe werbend wieder angelegt wird, ohne daß
hierfür der Umweg über die Geldform erforderlich ist. Wollen wir einen
Ertragsbegriff aufstellen, so müssen wir ihn so fassen, daß er auch für
den Fall anormalen Waldaufbaus zutrifft: D er lauf ende Ertrag
eines forstwirtischaftlichen Betriebes ist derjenige
Betrag, um den das Reinvermögen am Schlusse
eines Wirtschaftsjahres das Reinvermögen am An-
fang des Wirtschaftsjahres übersteig t. Dieser Betrag ist
Rohertrag vor Abzug, Reinertrag nach Abzug der
l auf en d en Ko st e n. Nach dem Gesagten rechnen wir zum laufenden
Ertrage
1. die Nutzung, soweit sie nicht in das Kapital eingreift,
2. den Zuwachs, soweit er die Nutzung übersteigt.
Zur weiteren Klärung des Ertragsbegriffes gehen wir nicht vom
Normalwalde, sondern vom extrem anormalen Walde aus, den wir in
einer soeben kultivierten bisher holzleeren Fläche sehen können. Wir
haben im vorigen Abschnitt den ~ wirklichen oder geschätten – Kauf-
preis dieser Fläche einschließlich der Kosten der Besstandsbegründung als
f e st e K o st e n bezeichnet. Der laufende Ertrag in Gestalt des Zuwachses
der Holzpflanzung geht alljährlich selbsttätig in die sich dadurch ständig
vergrößernden festen Kosten über. Für manche Zwecke, u. a. den der
Rentabilitätsrechnung, ist es notwendig, die Höhe des jährlichen Zuwachses
in Geld zu beziffern. Das kann in der Weise geschehen, daß man zunächst
den mutmaßlichen Verkaufspreis des Bestandes in demjenigen Alter
ermittell, in dem seine Verwendbarkeit in der Holzwirtschaft beginnt,
das ist im großen Durchschnitt im 40jährigen Alter. Alsdann berechnet
man das Prozent p, zu dem die festen Kosten (einschließlich der Kultur-
kosten) mit Zinseszinsen anwachsen müssen, wenn sie nach 40 Jahren
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