( Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft.
erfordert, daß der Waldbesitzer auch diese Waldbestände baldigst zu Geld
macht und den Erlös zum landesüblichen Zinsfuß anlegt. Die Wieder-
tultur hat auch hier zu unterbleiben! Wir sehen also, daß das Prinzip
der höchsten Rentabilität in letzter Konsequenz zur Negation der Forst-
wirtschaft führt. Wenn es in größerer Zahl Waldbesitzer gäbe, die nach
den dargelegten Grundsätzen verführen, so würde der Staat durch forst-
politische Rückssichten genötigt sein, gesetzlich dagegen einzuschreiten.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß es unmöglich ist, auf wirt-
schaftstheoretischem Wege eine untere Grenze für die Herabsehung der
Umtriebszeit fesstzustelen, wenn man sie überhaupt aus Rentabilitäts-
gründen für zulässig erklärt. Jede Umtriebsherabsetzung bildet eine t e i l -
weise Negation der bisherigen Forstwirtschaft; die
Kernfrage lautet lelten Endes nicht: Bisheriger Umtrieb oder Umtriebs-
herabsezung — sondern: Sein oder Nichtsein der Forstwirtschaft. Diese
Erwägung bestimmt mich, der Liefmannschen Auffassung hinsichtlich der
Konstanz des Sachkapitals beizutreten und den Standpunkt der, Boden-
reinertragslehnne –~ Bemesssung der Umtriebszeit nach der höchsten
Rentabilität, wenn auch der innerhalb des Forstbetriebes möglichen +
abzulehnen.
Als theoretisch richtigstes Wirtschaftsziel des Nachhaltbetriebes würde
sich danach ergeben: Dauernd höchste Rentabilität bei gegebenem Sach-
kapital, oder, da die technisch zweckmäßigste Durchforstungsart unter
Umständen eine Minderung des Holzvorrats bedeutet, d au er n d
höchste Rentabilität bei gegebener Umtriebsgzgeit.
Aufgabe des forstlichen Betriebsleiters ist es, den optimalen Waldzustand
zu schaffen und zu erhalten, durch den der Wirtschaftserfolg diesem Ziele
angenähert wird. Dabei sei darauf verwiesen, daß, wie am Schlusse des
vorigen Abschnitts dargelegt, bei Anwendung der Methode der Wald-
v er zins ung die Umltriebszeit nicht annähernd die ausschlaggebende
Bedeutung in der forstlichen Rentabilitätsrechnung besitzt, wie bei An-
wendung der bisherigen Methode des Bo denreinertrages !).
Im übrigen sei hier nochmals der subjektive Charakter des Wirt-
schaftsziels der Forstwirtschaft betont; die Entscheidung, auch die über eine
etwaige Herabsetzung der Umtriebszeit, wird lehten Endes der Wirtschafter
selbst, nach eingehender Würdigung aller Gründe, gut ach tlic zu
ireffen haben. Dies gilt insbesondere auch für Waldgrundstücke, die nicht
im nachhaltigen Betriebe bewirtschaftet werden können.
1) S. S. 70.
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