Technisches Wirtschaftsziel u. Wirtschaftsziele der Wald- u. Bodenreinertragslehre. 75
Wir haben oben eine Voraussetzung gemacht, die nicht allgemein
zutrifft, nämlich die, daß die Sortenpreise sich durch eine Umtriebs-
herabsetzung nicht ändern. Diese Vorausssezung würde hinfällig werden,
wenn ein sehr großer Waldbesitzer, etwa der preußische Staat, den
Umtrieb herabsetzte. Dann würden durch das Mehrangebot an schwachen
Hölzern deren Preise sinken, so daß die rechnerischen Grundlagen, die
zur Herabsezung der Umtriebszeit führten, sich völlig ändern könnten.
Hieraus sehen wir, daß man, auch wenn man den Grundsatz der Konstanz
des Sachkapitals ablehnt, im Wege der Rechnung niemals das Wirtschafts-
ziel der Forstwirtschaft einwandfrei begründen kann, sondern daß die
Rechnung nur die Richtung zu weisen vermag, in der
eine Erhöhung der Rentabilität der Wirtschaft zu
erreichen ist.
Technisches Wirlschaftsziel
und Wirtschaftsziele der Wald- und Bodenreinertragslehre.
In den verschiedenen Wirtschaftsgebieten wird die Frage, welche
Holzsorten vorwiegend erzeugt werden sollen, je nach der Erwerbstätigkeit
der Bevölkerung und nach der Absatzlage verschieden beantwortet werden
müssen. So wird in unmittelbarer Nähe der westfälischen Steinkohlen-
gruben der Absatz von Nadelgrubenholz ein besonders günstiger sein, so
daß sich hier, ganz abgesehen von waldbaulichen Gesichtspunkten, die
Bewirtschaftung des Nadelwaldes im 60- bis SOjährigen Umtriebe
empfehlen wird. Dagegen wird in den Kieferngebieten Ostpreußens ein
besonders hoher Umtrieb, bis zu 140 Jahren hinauf, zu rechtfertigen sein,
da im ostpreußischen Klima ein besonders gesuchtes Kiefernstarkholz
erwächst, und da ein weiter Transport bis zum Verbrauchsorte von hoch-
bezahlten Hölzern eher getragen werden kann als von geringwertigen.
Wenn die Bestimmung der Umtriebszeit mit Rücksicht auf die zu erzielenden
Durchmesserstärken auf gutachtlichem Wege erfolgt, so sprechen wir von
eine t echnis ch en Umtriebszeit oder einem technischen
Wirtschaftsziel.
In den beiden angeführten Fällen würde bei Einsetzung zutreffender
Rechnungsgrundlagen unzweifelhaft auch die Rentabilitätsrechnung die
größere Wirtsschaftlichkeit hoher Umtriebe für Ostpreußen als für Westfalen
ergeben. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen ganz ohne Rücksicht
auf die Rentabilität ein technisches Wirtschaftsziel der Wirtschaft zugrunde
gelegt werden muß, z. B. bei starker Belastung eines Waldes mit Holz-,
besonders Bauholz-Berechtigungen. Das technische Wirtsschaftsziel spielt