js Waldwert und Waldwertrechnung.
diesem Falle ist die ausgeführte Rechnung eine Rentabilitäts-
r e < nung; oder der Zinsfuß ist gegeben und der Ertrag bekannt,
dann ist das Kapital als Unbekannte zu berechnen, und die Rechnung ist
eine Wald wertrechnung im engeren Sinne. In beiden
Fällen werden unter Umständen zur Bezifferung des Ertrages in Geld
eingehende Massen- oder Zuwachsermittelungen erforderlich sein. über den
Begriff des Ertrages vergleiche den Abschnitt „Ertrag und
Einkommen der Forstwirtschaft.“
Wenn in der Rechnung das Verzinsungsprozent p die
Unbek annte ist, so versteht es sich von sselbst, daß wir an keiner
Stelle ein beliebiges p in der Rechnung verwenden dürfen, es sei denn,
daß wir eine Reihe von verschiedenen Verzinssungsprozenten vergleichs-
weise in die Rechnung einsetzen und als das zutreffende p dann durch
Probieren dasjenige finden, das mit dem Gessamtverzinsungsprozent über-
einstimmt. Dieser elementare Grundsatz ist der bisherigen forstlichen
Rentabilitätsrechnung, die in den Lehrbüchern bisher überhaupt in sehr
dürftiger Form behandelt wird, durchaus fremd. St ötz er setzt zur
Feststellung der laufenden Verzinsung dem ,jährlichen Reinertrag des
Waldkörpers“ unmittelbar die Summe von Boden- und Materialkapital
als Waldkapital gegenüber, wobei die Bodenkapitalien in der Regel als
Bodenerwartungswerte, das Materialkapital hingegen als Kostenwert
der Bestände, also unter Aufrechnung von Zinseszinsen, ermittelt werden
sollen). En dr es hat den hierin liegenden logischen Fehler erkannt;
er stelt dem gesuchten durchs<nittlich jährlichen Ver-
zinsun g s pr oz ent den von vornherein der Rechnung unterstellten
verlangten (3pr ozentig en) Wirtschafts zins fuß gegen-
über und bezeichnet denjenigen Betrag, um den der Wirtschaftszinsfuß
hinter dem verlangten Verzinsungsprozent zurückbleibt, als den j ä h r -
lichen Ver lu st?). Aber auch er findet nichts dabei zu beanstanden,
wenn er zur Jeststellung des Wirtschaftserfolges „dem Bodenwert als
alleinigem Produktionskapital‘ den um die Rente des Normalvorrats
verminderten Waldreinertrag, gegenüberstelt, wobei die Rente des
Normalvorrates selbstverständlich mit einem festen Zinsfuß von p "/o
aus dem Werte des Normalvorrates hergeleitet wirds).
1) Hermann Stötzer, Waldwertrechnung und forstliche Statik, Frankfurt
a. M. 1908, S. 184.
?) Max Endres, Lehrbuch der Waldwertrechnung und Forststatik, 4. Aufl.,
Berlin 1923, S. 210 f. und 218.
3) Dasselbsst, S. 217.