in der Regel Gegenstand von Vertragsverhandlungen zwischen
den sich auf dem Arbeitsmarkte gegenüberstehenden Parteien.
Die natürlichen zur Zeit gegebenen ökonomischen Kräfte-
verhältnisse beeinflußen natürlich die beiden Parteien bezw.
den Staat, soweit sein Einfluß dabei in Frage kommt, bei
der Festlegung des Lohnsatzes, so daß sich der auf solche
Weise vereinbarte Arbeitslohn vom erwähnten natürlichen
Preis der Arbeit nicht übermäßig weit zu entfernen vermag.
Aber der unmittelbare Ausgleich zwischen dem Angebot
und der Nachfrage des Arbeitsmarktes ist jedenfalls gestört
und ein Abweichen vom natürlichen Preise leicht möglich,
ja dort sogar wahrscheinlich, wo dieser dem Arbeiter nicht
mehr das soziale Existenzminimum gewährleistet und somit
nach der je nach Eigenart und Entwicklungsstadium einer
Volkswirtschaft und der von dieser getragenen Kultur ver-
änderlichen Anschauung der Öffentlichkeit insbesondere der
Arbeiter und Arbeiterführer zu niedrig erscheintf.
Im Falle einer solchen Spannung zwischen dem natür-
lichen Preise der Arbeit und dem tatsächlich vorherrschenden
durchschnittlichen Vertragslohnsatze wird sich in Berücksich-
tigung der oben gewonnenen Grundsätze, wiederum in der
herkömmlichen Weise (natürlich ohne Rücksicht auf die früher
verwendeten Maßzahlen) veranschaulicht, folgendes Bild
ergeben:
A
da > Ap
\ * ABSTAND = F-D
a BC
=
ma
nn
35: I d
Sa Y
m > ( LOHNSKALA |
nn Fis. 3. Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkte.
Die Nachfrage nach Arbeit zeigt einen Verlauf, dem-
zufolge der Arbeitsmarkt bei einem Lonsatze von y für eine
Arbeitsmense voh O, bei einem niedrigeren Lohnsatze von x
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