Full text: Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

in der Regel Gegenstand von Vertragsverhandlungen zwischen 
den sich auf dem Arbeitsmarkte gegenüberstehenden Parteien. 
Die natürlichen zur Zeit gegebenen ökonomischen Kräfte- 
verhältnisse beeinflußen natürlich die beiden Parteien bezw. 
den Staat, soweit sein Einfluß dabei in Frage kommt, bei 
der Festlegung des Lohnsatzes, so daß sich der auf solche 
Weise vereinbarte Arbeitslohn vom erwähnten natürlichen 
Preis der Arbeit nicht übermäßig weit zu entfernen vermag. 
Aber der unmittelbare Ausgleich zwischen dem Angebot 
und der Nachfrage des Arbeitsmarktes ist jedenfalls gestört 
und ein Abweichen vom natürlichen Preise leicht möglich, 
ja dort sogar wahrscheinlich, wo dieser dem Arbeiter nicht 
mehr das soziale Existenzminimum gewährleistet und somit 
nach der je nach Eigenart und Entwicklungsstadium einer 
Volkswirtschaft und der von dieser getragenen Kultur ver- 
änderlichen Anschauung der Öffentlichkeit insbesondere der 
Arbeiter und Arbeiterführer zu niedrig erscheintf. 
Im Falle einer solchen Spannung zwischen dem natür- 
lichen Preise der Arbeit und dem tatsächlich vorherrschenden 
durchschnittlichen Vertragslohnsatze wird sich in Berücksich- 
tigung der oben gewonnenen Grundsätze, wiederum in der 
herkömmlichen Weise (natürlich ohne Rücksicht auf die früher 
verwendeten Maßzahlen) veranschaulicht, folgendes Bild 
ergeben: 
A 
da > Ap 
\ * ABSTAND = F-D 
a BC 
= 
ma 
nn 
35: I d 
Sa Y 
m > ( LOHNSKALA | 
nn Fis. 3. Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkte. 
Die Nachfrage nach Arbeit zeigt einen Verlauf, dem- 
zufolge der Arbeitsmarkt bei einem Lonsatze von y für eine 
Arbeitsmense voh O, bei einem niedrigeren Lohnsatze von x 
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