Full text: Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

Il. 
Wesen und Wirkungen der Arbeitslosen- 
versicherung. 
Ein heute fast allgemein eingebürgertes Mittel, die Folgen 
der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, stellt die sozialpolitische 
Einrichtung der Arbeitslosenunterstützung dar.'°) Bekanntlich 
wird hier aus einem dem Zwecke der Arbeitslosenunter- 
stützung gewidmeten Fond dem ohne sein Verschulden und 
Zutun in Arbeitslosigkeit geratenen Arbeiter (Angestellten) 
zumindest durch eine bestimmte Zeit hindurch eine Unter- 
stützung in gewisser Höhe gewährt, die ihm den notwen- 
digsten Lebensunterhalt sichern soll und praktisch in der 
Regel nicht viel mehr — in manchen Ländern sogar weniger — 
als ein Drittel seines Normallohnes ausmacht. Die Befristung 
der Zeit, während welcher dem Einzelnen Unterstützung 
gewährt werden soll, die bekanntlich unter anderem auf den 
Arbeiter einen Druck dahingehend ausüben soll, daß er selbst 
alles daran setzt, wieder eine Arbeitsstelle zu finden, läßt 
sich erfahrungsgemäß in Zeiten wirklich chronischer Arbeits- 
losigkeit kaum aufrechterhalten. In irgend einer Form, als 
Notstandsaushilfe oder dergleichen mehr, wird der Arbeits- 
lose gegebenenfalls auch über die ursprünglich festgesetzte 
Frist hinaus unterstützt werden. 
Die Aufbringung der Mittel dieser Arbeitslosenunter- 
stützung erfolgt heute fast allgemein im Wege der Arbeits- 
losenversicherung bezw. durch Schaffung eines Arbeits- 
losenversicherungsfondes, dem nach Bedarf die zur Gewährung 
der Arbeitslosenunterstützung nötigen Summen entnommen 
werden. Die Beiträge zu diesem Fond werden in der Regel 
in der Hauptsache vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber — 
etwa zu gleichen Teilen, wie bekanntlich in Deutschland, 
England oder Österreich — getragen und zu einem kleinen 
16) Die Aufrechterhaltung der vordem erwähnten mit Arbeitslosigkeit 
zusammenfallenden Spannung setzt geradezu eine Einrichtung ähnlicher 
Art, die den arbeitslosen Teil der Arbeiterschaft nicht völlig dem Elende 
anheim fallen läßt, voraus. Man kann sogar davon sprechen, daß das 
Bestehen einer Arbeitslosenversicherung an sich schon von selbst eine 
Verringerung der Zahl der sich zu einem bestimmten Lohnsatze anbie- 
tenden Arbeitskräfte und damit die Herstellung einer solchen Spannung 
zu bewirken vermas. Vergl. beispw. über die Wirkung der urprünglich rein 
gewerkschaftlichen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit Adolf Weber 
„Der Kampf zwischen Kapital und Arbeit“, Tübingen 1910, S. 450f. 
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