Il.
Wesen und Wirkungen der Arbeitslosenversicherung.
Ein heute fast allgemein eingebürgertes Mittel, die Folgen
der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, stellt die sozialpolitische
Einrichtung der Arbeitslosenunterstützung dar.'°) Bekanntlich
wird hier aus einem dem Zwecke der Arbeitslosenunterstützung
gewidmeten Fond dem ohne sein Verschulden und
Zutun in Arbeitslosigkeit geratenen Arbeiter (Angestellten)
zumindest durch eine bestimmte Zeit hindurch eine Unterstützung
in gewisser Höhe gewährt, die ihm den notwendigsten
Lebensunterhalt sichern soll und praktisch in der
Regel nicht viel mehr — in manchen Ländern sogar weniger —
als ein Drittel seines Normallohnes ausmacht. Die Befristung
der Zeit, während welcher dem Einzelnen Unterstützung
gewährt werden soll, die bekanntlich unter anderem auf den
Arbeiter einen Druck dahingehend ausüben soll, daß er selbst
alles daran setzt, wieder eine Arbeitsstelle zu finden, läßt
sich erfahrungsgemäß in Zeiten wirklich chronischer Arbeitslosigkeit
kaum aufrechterhalten. In irgend einer Form, als
Notstandsaushilfe oder dergleichen mehr, wird der Arbeitslose
gegebenenfalls auch über die ursprünglich festgesetzte
Frist hinaus unterstützt werden.
Die Aufbringung der Mittel dieser Arbeitslosenunterstützung
erfolgt heute fast allgemein im Wege der Arbeitslosenversicherung
bezw. durch Schaffung eines Arbeitslosenversicherungsfondes,
dem nach Bedarf die zur Gewährung
der Arbeitslosenunterstützung nötigen Summen entnommen
werden. Die Beiträge zu diesem Fond werden in der Regel
in der Hauptsache vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber —
etwa zu gleichen Teilen, wie bekanntlich in Deutschland,
England oder Österreich — getragen und zu einem kleinen
16) Die Aufrechterhaltung der vordem erwähnten mit Arbeitslosigkeit
zusammenfallenden Spannung setzt geradezu eine Einrichtung ähnlicher
Art, die den arbeitslosen Teil der Arbeiterschaft nicht völlig dem Elende
anheim fallen läßt, voraus. Man kann sogar davon sprechen, daß das
Bestehen einer Arbeitslosenversicherung an sich schon von selbst eine
Verringerung der Zahl der sich zu einem bestimmten Lohnsatze anbietenden
Arbeitskräfte und damit die Herstellung einer solchen Spannung
zu bewirken vermas. Vergl. beispw. über die Wirkung der urprünglich rein
gewerkschaftlichen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit Adolf Weber
„Der Kampf zwischen Kapital und Arbeit“, Tübingen 1910, S. 450f.
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