Teile vom Staat (dem Land oder der Gemeinde). So enffallen
in Deutschland auf den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je */
des Beitrages pro Kopf des eingestellten Arbeiters und auf
die Gemeinde '/s. In Österreich tragen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber je 42°, die öffentlichen Körperschaften 16°,
davon die Gemeinde 4°, und der Staat 12°% u. s. f.
Dem Laien mag mit der Feststellung eines solchen
Schlüssels die Frage nach der Aufbringung dieser Mittel end-
gültig beantwortet erscheinen. Dem ist bei weitem nicht so.
Wir werden in der Folge zu zeigen haben, daß gerade auch
in Fällen allgemeiner und chronischer Arbeitslosigkeit die
Lasten der Arbeitslosenversicherung im Großen und Ganzen
der Arbeiter zu tragen hat — was hier eben systematisch
nachgewiesen werden soll — wozu in den eben bezeichneten
Fällen außerdem eine erhebliche Hemmung des Wirtschafts-
lebens als gleichzeitige Folgeerscheinung dieser Einrichtung
hinzufritt. Bei einiger Überlegung wird schon die Berück-
sichtigung der Ausführungen unseres I. Abschnittes einen
allgemeinen Hinweis in dieser Richtung geben. Im Folgen-
den soll nun eine eingehendere Auseinandersetzung der hier
in Frage kommenden Zusammenhänge erfolgen. Es wird sich
vor allem darum handeln, zu untersuchen, wie sich im Ein-
zelnen die erwähnte Verpflichtung zur Beitragsleistung seitens
des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers und der öffentlichen
Körperschaften im Wirtschaftsleben auswirkt.
A. Die Arbeitnehmerquote.
Die Beitragsleistung der Arbeitnehmer ist offensichtlich
zunächst zu ihren eigenen Lasten zu buchen. Sie erfolst im
Wege des Abzuges vom Arbeitslohne und verringert so den
effektiven Nominallohn und daher in gleichem Ausmaße den
Reallohn. Bei völlig freier und unbeeinflußter Preisbildung
auf dem Arbeitsmarkte wäre auch an eine Überwälzung auf
die Unternehmer durch eine um die Beitragsquote erhöhte
Lohnforderung nicht zu denken. Wie in Fis. 2 dargestellt
und dort erörtert, ist der Lohnsatz bei gegebener Nachfrage
und bei gegebenem Angebot an Arbeit eindeutig bestimmt,
Zahlungen, die der Arbeiter aus seinem Lohne zu leisten
hat, lösen daher am Mechanismus des Arbeitsmarktes keinerlei
Wirkungen aus.
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