Object: Zur Wertzollfrage

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lich Bändern), Tüll, Beuteltuch, Gaze, Krepp, Flor, Spitzen 
aus unvermischter Seide mit ca. 11«/ 0 ; Orchideen, Nelken 
usw. (Position 41 a/b) sind zollfrei; der Zoll für Kaviar 
stellt sich auf ca. 6 °/ 0 des Eroßhandelswertes, der für 
goldene Taschenuhren auf 1,8 °/ 0 . 
Doch möchte die erstaunliche Unstimmigkeit zwischen 
Wert und Zoll deutlicher noch zu Tage treten, wenn wir 
sie nicht an der Hand von Verhältniszahlen, sondern 
absoluten Zahlen zu erläutern versuchen. Ein Doppel- 
zentner fertiger Elfenbeinerzeugnisse (Position 602) im 
Einfuhrwerte von 3411 Mark erbringt an Zoll 350 
Mark, eine goldene Taschenuhr im durchschnittlichen Ein 
fuhrwerte von 44 Mark an Zoll 80 Pfg., der Doppel- 
zentner Schokolade im Einfuhrwerte von 280 Mark an 
Zoll 50 Mark, ein Panamahut 30 Pfg. nach dem General 
tarife, 10 Pfg. nach dem Konventionaltarif, ein Herren 
filzhut im durchschnittlichen Einfuhrwerte von 5 Mark 
an Zoll 50 Pfg., ein bereits aufgeputzter Frauen- oder 
Kinderhut im durchschnittlichen Einfuhrwerte von ca. 36 
Mark an Zoll 1 Mark, ein Doppelzentner dichter seidener 
Gewebe (ercl. Bänder), Seidentüll, Seidengaze, Beutel 
tuch und Spitzen aus Seide im Durchschnittswerte von 
6569 Mark an Zoll 633 Mark, ein Doppelzentner roher 
und zubereiteter Straußen- und Reiherfedern im Durch 
schnittswerte von ca. 13000 Mark an Zoll 80 Mark, ein 
Doppelzentner Puder, Schminken, wohlriechender Salben, 
künstlicher Riechstoffe im Durchschnittswerte von 925 Mark 
an Zoll 76 Mark, ein Doppelzentner orientalischer Fuß
	        
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