Full text: Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

der Preissteigerung zu erzwingende Lohnerhöhung nicht 
zu nützen vermag, haben wir im Vorigen zur Genüge kennen 
gelernt.*“) 
‘Anders steht es schon mit der großen Gruppe der 
Staatsangestellten, deren Besoldung auch ihrem Realwerte 
nach vom Staate innerhalb bestimmter Grenzen mehr oder 
minder unabhängig von Angebot und Nachfrage nach eigenem 
Ermessen — u. zw., wie es zumindestens sein sollte, auf Grund 
einer Qualitätsauslese — aber nicht unbeeinflußt von dem 
Bestreben festgelegt wird, einen bestimmten Lebensstandard 
der Angestellten aufrecht zu erhalten. 
Auch die Landwirtschaft wird in der Lage sein, zu einem 
Großteile wenigstens die ihr aus einer Preissteigerung er- 
wachsenden Mehrkosten der Produktion wiederum auf 
den Konsum, also in der Hauptsache neuerdings auf die 
Arbeiterschaft (Angestelltenschaft) weiter zu wälzen. Wir 
verweisen übrigens diesbezüglich auf die folgenden Aus- 
führungen zur „Marktlage II“. 
Ähnliches silt vom Handel. Dieser wird zwar ebenso 
wie die Industrie vom Umsatzrückgang an sich in Mit- 
leidenschaft gezogen, aber die Preiserhöhung selbst 
belastet ihn nicht unmittelbar. Soweit sie die im Handels- 
verkehre stehenden Waren betrifft, trägt diese eben der 
Konsument. Und soweit der Händler selbst Konsument 
ist, bringt er die durch die Preissteigerung verminderte 
Kaufkraft seines Einkommens dadurch herein, daß sich mit 
sesteigerten Preisen bei gleichbleibendem prozentuellen Han- 
delsgewinn wiederum sein Gewinn pro umgesetztem Produkte 
steigert. 
Wir müssen übrigens hier und in allen anderen Fällen 
von Überwälzung genau unterscheiden, ob unmittelbare Über- 
wälzung vorliegt, oder ob — von der Überwälzung abgesehen, 
vielleicht sogar mit dieser gleichzeitig auftretend — einer der 
an dem Überwälzungsvorgange beteiligten Parteien einen 
wirtschaftlichen Schaden erleidet, der mit dem Überwälzungs- 
vorgange wohl im Zusammenhange steht, mit einem solchen 
aber durchaus nicht gleichbedeutend ist.“”) 
24) Vergl. hierzu ferner auch die Ausführungen unten S. 47. 
2) Die oben dargestellte ursprüngliche Überwälzung des Versiche- 
runssbeitrages seitens der Produzenten auf die Konsumenten z. B. gelang 
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