der Preissteigerung zu erzwingende Lohnerhöhung nicht
zu nützen vermag, haben wir im Vorigen zur Genüge kennen
gelernt.*“)
‘Anders steht es schon mit der großen Gruppe der
Staatsangestellten, deren Besoldung auch ihrem Realwerte
nach vom Staate innerhalb bestimmter Grenzen mehr oder
minder unabhängig von Angebot und Nachfrage nach eigenem
Ermessen — u. zw., wie es zumindestens sein sollte, auf Grund
einer Qualitätsauslese — aber nicht unbeeinflußt von dem
Bestreben festgelegt wird, einen bestimmten Lebensstandard
der Angestellten aufrecht zu erhalten.
Auch die Landwirtschaft wird in der Lage sein, zu einem
Großteile wenigstens die ihr aus einer Preissteigerung er-
wachsenden Mehrkosten der Produktion wiederum auf
den Konsum, also in der Hauptsache neuerdings auf die
Arbeiterschaft (Angestelltenschaft) weiter zu wälzen. Wir
verweisen übrigens diesbezüglich auf die folgenden Aus-
führungen zur „Marktlage II“.
Ähnliches silt vom Handel. Dieser wird zwar ebenso
wie die Industrie vom Umsatzrückgang an sich in Mit-
leidenschaft gezogen, aber die Preiserhöhung selbst
belastet ihn nicht unmittelbar. Soweit sie die im Handels-
verkehre stehenden Waren betrifft, trägt diese eben der
Konsument. Und soweit der Händler selbst Konsument
ist, bringt er die durch die Preissteigerung verminderte
Kaufkraft seines Einkommens dadurch herein, daß sich mit
sesteigerten Preisen bei gleichbleibendem prozentuellen Han-
delsgewinn wiederum sein Gewinn pro umgesetztem Produkte
steigert.
Wir müssen übrigens hier und in allen anderen Fällen
von Überwälzung genau unterscheiden, ob unmittelbare Über-
wälzung vorliegt, oder ob — von der Überwälzung abgesehen,
vielleicht sogar mit dieser gleichzeitig auftretend — einer der
an dem Überwälzungsvorgange beteiligten Parteien einen
wirtschaftlichen Schaden erleidet, der mit dem Überwälzungs-
vorgange wohl im Zusammenhange steht, mit einem solchen
aber durchaus nicht gleichbedeutend ist.“”)
24) Vergl. hierzu ferner auch die Ausführungen unten S. 47.
2) Die oben dargestellte ursprüngliche Überwälzung des Versiche-
runssbeitrages seitens der Produzenten auf die Konsumenten z. B. gelang
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