Full text : Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

Mit der Nachfrage N rechnen wir wieder als gegeben.
Der Preis x sei jener Preis, zu dem auf diesem Produktmarkte
 im Falle Waltens freier Konkurrenz angeboten würde
(Konkurrenzpreis). Diesem Preise x würde ein Umsatz von
Q entsprechen. Tatsächlich habe das Monopol einen höheren
Preis angesetzt, etwa den Preis y (Monopolpreis).
Wird nun y von x beliebig weit entfernt sein können?
Die Antwort ist natürlich nein. Es ist eine bekannte Tatsache,
 daß das Monopol bei der Erstellung des Monopolpreises
 den Umsatzrückgang zu berücksichtigen hat, der
sich als Folge des Verhaltens der Nachfrage bei steigenden
Preisen ergibt. Ein zu hoch angesetzter Preis wird unter
Umständen ein so empfindliches Nachlassen der Nachfrage
zur Folge haben, daß der Monopolsewinn beim hohen Preise
niedriger ist, als zu einem niedrigeren Preise. Um diese
Tatsache deutlicher erkennbar zu gestalten, gehen wir von
einem ganz einfachen Falle aus, in welchem die Kosten der
Produktion dieselben bleiben, ob nun mehr oder weniger
Produkte (Nutzmengen) abgesetzt werden. Dieser Fall wäre
praktisch nur dort denkbar, wo die Kosten der Produktion
allein auf stehendes Kapital, stehenden Personalaufwand
etz. zurückgehen würden.?') Wo das nicht der Fall ist, werden
sich die Gesamtkosten mit Verringerung der Produktion
bezw. des Umsatzes ebenfalls verringern, wenn auch in der
Regel nicht in gleichem Ausmaße. Die Erörterung des Wesens
des Monopolpreises würde aber auch unter solchen Voraussetzungen
 in der von uns in der Folge eingeschlagenen Weise
erfolgen können, nur gewinnt die Darstellung bei der Angebotsseite
 auf einem Markte zukommt. Von dieser Seite aus fällt,
wie unsere bisherigen und folgenden Ausführungen erkennen lassen, die
grundsätzliche Entscheidung, ob überhaupt völlige Überwälzbarkeit
denkbar ist oder nicht. Der Nachfrage hingegen, deren Bedeutung in
solchen Zusammenhängen gerne in den Vordergrund gestellt wird, kommt
nur ein rein quantitativer Einfluß auf das mehr oder weniger, auf den
Grad der Überwälzbarkeit auf Grund einer gegebenen Angebotslage
und außerdem auch nur dort zu, wo die letztere eben nicht von vorneherein
 völlige Überwälzbarkeit begründet. — Der seltene Fall des Abnehmerkartells
 übrigens wird in unserem Zusammenhange, da er für
diesen bedeutungslos ist, nicht berücksichtigt.
31) Am ehesten käme hier ein Beispiel aus der Tarifpolitik in Frage,
da der Eisenbahnbetrieb vielfach in der Tat mit ausschlaggebenden Generalkosten
 zu rechnen hat.

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