Full text: Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

kennen gelernt haben — liegt hier der Fall im Allgemeinen 
nicht anders wie hinsichtlich der Überwälzung der Arbeit- 
nehmer und Arbeitgeberquote und ihren Folseerschei- 
nungen. 
Die in der Tat vorliegende teilweise Überwälzbarkeit 
auch der Ertragssteuern scheidet in Ansehung der erwähnten 
Bedeutung, die heute in Fragen der Vermehrung von Steuer- 
einnahmen der indirekten Besteuerung zukommt, als Gegen- 
stand unserer Untersuchung am besten aus. 
Wenn wir die Ergebnisse dieses Abschnittes zusammen- 
fassen, so müssen wir feststellen, daß die gesamten Leistungen 
aus dem Titel der Arbeitslosenversicherung, ob sie 
nun unmittelbar vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber 
oder von öffentlichen Körperschaften ausgehen, unter teil- 
weisen Begleiterscheinungen, die das gesamte Wirtschafts- 
leben außerordentlich zu schädigen vermögen, der Haupt- 
sache nach notwendiger Weise in _ irgend einer Form den 
Arbeitnehmer belasten oder auf ihn zurückfallen. 
Das ist aber ein Zustand, der nur dort als annehmbar 
zu bezeichnen wäre, wo die Arbeitslosenversicherung dem 
echten Versicherungsprinzipe entsprechend lediglich einen 
Riskenaussleich (der Arbeitnehmer untereinander und in 
der Zeit) herbeizuführen hat, und wo die Arbeitslosigkeit 
selbst nach Ursache, Dauer und Ausmaß als reine und vor- 
übergehende Konjunkturerscheinung zu werten ist. In solchem 
Falle wäre einerseits die Belastung des Arbeitnehmers eine 
erträgliche und käme in der Hauptsache lediglich einer zweck- 
mäßigeren Verteilung des Arbeitslohnes gleich, die Störung 
des Wirtschaftslebens anderseits wäre eine kaum merkliche. 
Ist jedoch die Arbeitslosigkeit eine allgemeine und 
chronische und die Belastung der Wirtschaft durch die Bei- 
träge für die Arbeitslosenversicherung demzufolge dauernd 
eine sehr hohe, so daß der oben geschilderte Vorgang der 
Minderung des Umsatzes und der Absatzfähigkeit (insbe- 
sonders auch gegenüber dem Auslande) zu weiterer Pro- 
duktionseinschränkung und zu weiterer Arbeitslosigkeit 
führt, so seht die endgültige Belastung des Arbeitnehmers 
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