Full text: Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

sollen zwei verschiedene Methoden sein, die ergänzend 
vom Allgemeinen zum Besonderen herabsteigend aufein- 
ander folgen, so zwar, daß die Wirtschaftstheorie das nötige 
erkenntnismäßige Rüstzeug schafft und in Bereitschaftsstellungs 
bringt, das in der Folge die wirtschaftspolitische Praxis über- 
nimmt und der zweckmäßissten Anwendung zuführt. 
Soweit die oben erwähnten Schwierigkeiten nur allge- 
meinerer Natur sind, seien sie und gewisse Möglichkeiten ihrer 
Überwindung im Folgenden immerhin skizziert. Sie sind — 
von der Frage der Kapitalbeschaffung, auf die später noch 
eingegangen werden soll, abgesehen — durch die folgenden 
Fragen angedeutet, deren Beantwortung auch hinsichtlich 
sonstiger Formen der produktiven Arbeitslosenfürsorge ein 
Problem darstellt. 
Erstens! Welche Arbeiter sollen verpflichtet werden, als 
Minderentlohnte zu dem geringeren Lohnsatze x zu arbeiten? 
Zweitens! Wer soll befugt werden, diese minderentlohnten 
Arbeiter einzustellen, bezw. unter auf solche Art verbesserten 
Produktionsbedingunsen zu produzieren? 
Drittens! Wie sollen die Gefahren ungesunder oder 
sogar unlauterer Konkurrenz vermieden werden, die dann 
vorliegen müssen, wenn etwa auf ein- und demselben Pro- 
duktmarkte gleichzeitig Waren angeboten würden, die zu 
einem Teile von vollentlohnten zum anderen Teile von minder- 
entlohnten Arbeitern hergestellt wurden? 
Schon die Beantwortung der ersten Frage erscheint auf 
den ersten Blick hin schwierig, wenngleich immer noch ein- 
facher als die der anderen. Sie ist es aber nicht so sehr. 
Naturgemäß wäre es unmöglich, etwa ohne die Einrichtung 
einer von der staatlichen Gemeinschaft kontrollierten Arbeits- 
losenfürsorge, schlechterdings zu verlangen, daß sich ein Teil 
der Arbeiter trotz derselben Arbeitsleistung mit einem nied- 
rigeren Lohne zufrieden sibt, als ihn der andere Teil erzielt. 
Aber die bereits vorhandene Kontrolle würde im wesentlichen 
wohl genügen können. Der Fall liegt ja nicht anders als heute 
bei der Entscheidung der Frage, wer als arbeitslos zu gelten 
und Anspruch auf Unterstützung hat. Eher im Gegenteil! 
Ein Anreiz, sich ohne Notwendiskeit als arbeitslos zu melden 
oder als arbeitslos weiter zu gelten, läge nicht vor, wenn 
damit lediglich der Anspruch verbunden wäre, sich die Arbeits- 
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