705) Die Hypothekenbankgefetzgebung. Der Kredit der kleinen Leute. 247
Volkswirtschaft und des Staatsinteresses beherrschte dadurch, daß die Gläubiger mehr
und mehr Banken und öffentliche Körperschaften werden. Die Entwickelung wird in dieser
Beziehung in den nächsten hundert Jahren immer weiter gehen, und die Folgen hiervon
sind noch kaum absehbar. Eine rasch steigende Vergefellschaftung unseres wirtschaftlichen
Lebens liegt auch in diesem Vorgang.
200. Die Kreditanstalten der kleinen Leute und der Arbeiter.
»und b Pfandleihanstalten und Sparkassen. Wir haben, indem wir zum
Grundkredit übergingen, an die Ausführungen angeknüpft, welche wir im vorigen Kapitel
über den Wucher machten. Indem wir jetzt zum Kredit der kleinen Leute kommen,
haben wir noch mehr als dort an die eigentümlichen Voraussetzungen dieses Geschäfts—
zebietes zu erinnern. Bei ihm handelt es sich bis auf den heutigen Tag halb um Not—
kredit, handelt es sich um Leute, die zwar Kredit brauchen, in der Benutzung des Kredits
aber erst erzogen werden müssen, die zunächst die Einsicht in die Geschäftsformen des
Kredits nicht besitzen, in Geldsachen, Preisen, geordneter Geschäftsführung unerfahren
sind, die zukünftigen Lasten nicht recht schätzen koͤnnen, daher so leicht in die Schlingen
des Wucherers, des Viehverstellers, des Faktors, des Krämers, des Hausvermieters
fsallen. Es war eine der schwierigsten Aufgaben der Socialpolitik, diese kleinen Leute
und Arbeiter an Sitten, Geschäfts- und Rechtsformen zu gewöhnen, die ihrem Horizont
angepaßt, sie nach und nach in die moderne Geld- und Kreditwirtschaft einführten, sie
nach und nach fähig machten, den Wucherer zu durchschauen, sich von ihm los zu
machen. Wie schwer lernte der Handwerker und Kleinhändler eine geordnete Buch—
ührung, wie viel später noch der mittlere und kleine Landwirt. Wie zähe setzen die
zanzen unteren und mittleren Klassen, die an das Borgsystem gewöhnt sind, noch heute
aller Barzahlung Widerstand entgegen; wie schwer hält die Gewöhnung an präcise
Einhaltung von Zahlungsfristen. Und doch ist in all' diesen Dingen ein großer
Wandel noͤtig; es ist auch vieles bereits erreicht, noch mehr freilich künftig zu thun.
Ein Hauptpunkt der Reform war es, bessere, auf ihre Sitten berechnete, sie richtig
behandelnde Kreditorgane zu schaffen; wenn man den wuchernden Lotterkredit des Klein—
händlers durch einen Konsumverein beseitigte, wenn man das falsche private Ausleihen
der kleinen Leute untereinander durch eine Sparkasse ersetzte, wenn man den ländlichen
Wucherer durch eine Kreditgenossenschaft verdrängte, so wurden falsche und schädliche
in anständige Kreditgeschäfte verwandelt, so wurden bessere wirtschaftliche Sitten über—
Jaupt geschaffen. Keine dieser Reformen konnte bloß vom Geschäfts- und Gewinn—
standpunkt aus gelingen. Religibs-humane, pädagogische, landesväterliche, social—
zenossenschaftliche Antriebe und Ideale mußten mitwirken.
a) Pfandleihhäuser. Der erste Versuch dieser Art liegt Jahrhunderte zurück
ind gehört den Städten zunächst Italiens an. Wir sprechen von der Entstehung der
öffentlichen und kirchlichen Leihhäufer.
Aller Not- und ein erheblicher Teil des Geschäftskredits vollzog sich im Mittel—
alter in der Form des Pfandleihgeschafts. Die Konige verfetzten ihre Kronen, wie die
Burgersleule ihre Mobilien, ihre Schmucksachen und Kleider. Wir haben oben gesehen,
daß die Pfandverleiher in Italien seit dem späteren Mittelalter sich von den Bankiers
und Geldverleihern schieden, je liefer sie social standen, desto höhere Zinsen nahmen sie,
desto wucherischer verfuhren sie, Das Geschäft lag vom 1315 Jahrhundert bei
20 -80 00 Zinfen wesentlich in den Händen der Juden, und bei den vielen damit ver—
bundenen Mißbräuchen erschien es zuleht als der einzige Ausweg, wenn die Staͤdie
elbst oder kirchliche Stiftungen das Geschäft unter villigen Bedingungen, ohne wucherische
Erwerbsabsicht übernahmen. In derselben Zeit, da der Kanzler der Pariser Universitaät
den Erlaß eines neuen Wucherdekrets auf dem Konstanzer Konzil hinderte, da die
Judenmorde verschwanden, da ein großer Aufschwung aller Darlehnsgeschäfte begann,
Jründete Florenz als Staatsanstalt 1473 seinen Mons subventionis et pietatis, und
derstanden es daun die Franziskaner unter Führung des großen Kanzelredners Bernardino
zus Feltere ihre Montes pieétatis trotz aller Gegnerschast der in ihrem Geschäft bedrohten
Juden und der reaktionären Dominikaner zu errichten. Gegen 1500 bestanden schon