Im Wege solcher Vereinbarungen können als Belege für die
Feststellung der Uneinbringlichkeit der Forderung u. a. Aus-
künfte der deutsehen Konsuln oder einer der Versicherungs-
gesellschaft genehmen Bank, der Havariekommissare des Ver-
eins Hamburger Assekuradeure oder sonstiger Havarie-
kommissare vorgesehen werden. (Einc Liste der Havarie-
kommissare des Vereins Hamburger Assekuradeure ist zu be:
ziehen durch diesen Verein in Hamburg, Neuer Wall 38.) —
NET
ZAHLUNG IM SCHADENSFALLE:
Die Versicherungsgesellschaft hat die Schadenszahlung . bei
Fälligkeit in bar zu leisten und, sofern im einzelnen Falle nichts Ab-
weichendes vereinbart ist, auf ihre Gefahr und ihre Kosten dem Be:
rechtigten an dessen Wohnsitz oder den Ort seiner geschäftlichen
Niederlassung zu übermitteln. ($ 49 V.V.G.)
Die Höhe der von der Versicherungsgesellschaft zu leistenden
Entschädigung berechnet sich wie folgt:
Den Regelfall der Voraushaftung des Versicherungsnehmers an;
genommen, kommt von den ikm gegen den ausländischen Schuldner
zustehenden Forderungen zunächst der im Versicherungsfall festge-
legte Selbstbehalt in Abzug. Wenn die Ausfälle den Prozentsatz des
Fakturenwertes nicht überschreiten, für den die Ausfuhrfirma selbst
die Voraushaftung übernommen hat, so besteht demnach überhaupt
keine Zahlungsverpflichtung für die Versicherungsgesellschaft.,
Andernfalls darf die Versicherungsgesellschaft von dem ver-
bleibenden Betrag folgende weiteren Posten abziehen:
1. Zahlungen des Schuldners oder dritter Personen, die sich
offenbar auf die versicherten Forderungen beziehen, Rückliefe-
rungen, aufrechenbare Forderungen und Skonti, die der
Schuldner abzuziehen berechtigt war;
den Erlös aus Sicherheiten und anderweitigen Versicherungen,
die für die versicherten Forderungen bestehen; hier ist an Fälle
zu denken, in denen sich die Ausfuhrfirma gegen dieselbe
Gefahr bei mehreren Versicherungsgesellschaften versichert
hat. (Mehrfach: oder Doppelversicherung. 88 58,59 V.V.G.);
sonstige, nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit ‚geleistete
Zahlungen des Schuldners und Zahlungen des Schuldners und
dritter Personen auf Forderungen aus Warenlieferungen mit
dem Teil, der nach verhältnismäßiger Aufteilung unter die ver-
sicherten und. unversicherten Forderungen aus Warenlieferun-
gen auf die versicherten Forderungen entfällt.
Der restliche Betrag stellt die von der Gesellschaft zu leistende
Entschädigungssumme dar. Sie erhöht sich um die seit dem Tage der
71.
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