39
in
das allein, sondern auch die Bauernbünde beginnen den Kammern
beizutreten und auf dem Kongresse zu Genua am 17. Oktober
1903 herrschte sogar die Auffassung vor, daß auch die genossenschaftlichen
und zu gegenseitiger Hilfe gegründeten Vereine in Übereinstimmung
mit den zum Widerstand gegründeten vorgehen müßten.
* *
*
Wir kommen jetzt zu den Ergebnissen des Vorgehens dieser
Organisationen und werden sehen, wieviel von ihren Vorschlägen
ausgeführt ist oder noch wird.
Die Schutzmaßregeln für die Frauen- und Kinderarbeit
wurden am 2. Dezember 1900 der Abgeordnetenkammer in einem
Gesetzentwurf vom Minister Carcano vorgelegt. Die Arbeitskammern
erklärten sich gegen den Entwurf, weil er durchaus nicht
genüge, eine wenn auch noch so geringe Aufbesserung der beklagenswerten
Arbeitsbedingungen der Frau und des Kindes
zu bringen. Am 19. und 20. Oktober 1901 billigten sie dagegen
einen von Anna Kulischow verfaßten Gegengesetzentwurf.
Am 24. Mai 1901 brachten die sozialistischen Abgeordneten in
der Kammer einen auf Grund des Entwurfs Kulischow verfaßten
Gegenvorschlag gegen die lox Carcano ein. Schließlich
nahm sich der Minister Baccelli des Entwurfs Carcano an und
reichte ihn am 15. März 1902 noch einmal ein. Die Diskussion
drehte sich daher um drei Vorschläge, den ministeriellen, den
sozialistischen und den der Kommission, der alsdann mit einigen
Verbesserungen angenommen wurde.
Das Projekt Kulischow setzte die Maximalarbeitszeit der
Frauen auf 48 Stunden wöchentlich und die Überstunden, die
niemals zu Hause geleistet werden durften, auf höchstens 50 im
Jahre fest, verbot die Verwendung der Frauen zu ungesunden
und gefährlichen Arbeiten, ferner die Nachtarbeit und jede Arbeit
im letzten Monat der Schwangerschaft und im ersten nach der
Niederkunst, sorgte für ärztlichen Beistand zwei Monate vor und
einen nach der Entbindung und für ein Krankengeld von wenigstens
75 Proz. des Taglohns durch obligatorische Mutterschaftsverstcherung.