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Für Minderjährige verbot es die Arbeit in allen Industrien bis
zu 15 Jahren und die Nachtarbeit bis zu 20 Jahren, für ungesunde
und gefährliche Arbeit bis zu 21 Jahren, setzte die Maximalarbeitszeit
auf 6 Stunden mit 2 ständiger Ruhepause täglich für
Minderjährige von 15 bis 18 Jahren und auf 8 Stunden für
solche von 18 bis 20 Jahren fest und bestimmte, daß Staat und
Gemeinden den armen Schülern der Elementar- und Gewerbeschulen
während der ganzen Schulzeit Speise, Kleider und Lehrmittel
liefern müßten.
Der Entwurf Carcano-Baccelli setzte das Zulassungsalter auf
10 Jahre fest, schloß alle Frauen und die Kinder unter 13 Jahren
von unterirdischen Arbeitern aller Art, sowie die minderjährigen
Frauen und die Knaben unter 15 Jahren von ungesunden und
gefährlichen Arbeiten aus. Von der Nachtarbeit waren Kinder
beiderlei Geschlechts unter 15 Jahren ausgeschlossen. Das Arbeitsverbot
ist für Frauen auf 28 Tage nach der Niederkunft beschränkt,
die Arbeitszeit ist festgesetzt auf 8 Stunden für Kinder
von 10 bis 12 Jahren, auf 11 für solche von 12 bis 15 Jahren,
auf 12 für minderjährige Frauen, mit Ruhepausen von 1 bis
2 Stunden und einem Ruhetag von 24 Stunden jede Woche.
Der zum Gesetz erhobene Entwurf der Kommission setzt das
Zulassungsalter auf 12 Jahre fest und dehnt diese Bestimmungen
auch von den industriellen Fabriken auf die Laboratorien und die
Bauplätze aus, hält die Arbeitszeit des ministeriellen Entwurfs
für Kinder von 13 bis 15 Jahren aufrecht, schafft die Nachtarbeit
für Frauen innerhalb 5 Jahren nach Verkündigung des Gesetzes
ab, schreibt vor, daß in den Schlafsälen, den Säugungszimmern
und den Frühstücksräumen der Fabriken, welche Frauen und
Kinder beschäftigen, alle notwendigen Maßregeln zum Schutz
der Hygiene, der Sicherheit und der Sittlichkeit getroffen werden
und macht die Einrichtung von Säugungszimmern in allen Fabriken,
wo wenigstens 50 Arbeiterinnen beschäftigt sind, zur Pflicht.
Hierbei sind verschiedene Bestimmungen aus dem sozialistischen
Entwurf herübergenommen. Endlich nahm die Kammer eine
Tagesordnung an, in der sie den Minister für Industrie und