Die Unternehmungsformen in Recht und Wirtschaft.
Aktiengesellschaft (1907) O) durch die Scheidung typischer und
nicht typischer Fälle diese Schwierigkeiten zu überwinden ver-
suchtz; seine typische AG. wird durch wirtschaftliche Merk-
male charakterisiert. Die Erkenntnis, daß die juristischen Un-
terschiede allgemein für die Wirtschaftsforschung nicht maß-
gebend sind, hat in Schärfe und Klarheit ersst Lief mann in
seinen „Unternehmungsformen“’ ?) ausgesprochen.
Wenn Wirtschaftsform und Rechtsform der Unternehmung
ganz verschiedene Dinge sind, so müssen auch die Fragen ver-
schieden sein, die auf die Anwendungsgründe der einen und
der anderen gerichtet sind. Roh gesprochen beantwortet die
eine Frage der Kaufmann, die andere der Rechtsanwalt. Vor-
auf geht die Entschliekung des Kaufmanns, die Wahl der
Rechtsform folgt, obwohl natürlich beide Vorgänge in viel
innigerem Abhängigkeitsverhältnis stehen, als die schematische
Analyse zugeben kann. Wer die Anwendungsgründe der Rechts-
formen erkundet, muß die der Wirtschaftsformen im voraus
prüfen.
Aus dieser Ueberlegung erwächst der Auf b au der Ar-
b eit ohne weiteres. Es gilt, in allgemeinen Ausführungen
die Wirtschaftsformen der Unternehmung darzustellen, über
Wesen und Arten der Rechtsformen Klarheit und über die
Beziehungen zwischen beiden Rechenschaft zu geben. Die tat-
sächliche Anwendung der Unternehmungsformen im deutschen
Wirtschaftsleben soll darauf mit statistischem Material belegt
werden. Der Analyse der Anwendungsmotive ist der Haupt-
teil gewidmet; getrennt werden jeweils die Gründe geprüft,
die zur Verwendung einer Wirtschaftsform führen und die den
Gebrauch der Rechtsform erklären können.
Unternehmung und Unternehmungsformen in wirt-
schaftlicher Betrachtung.
Der Begriff der Unternehmung?) ist in der
Wirtschaftswissenschaft lebhaft umstritten. Freilich betreffen die
Meinungsverschiedenheiten mehr den größeren oder geringeren