Ze
a. Nach dem Gesetz:
Staatssteuer Gemeindesteuer Total
Einkommen Aktivbürger Einkommen Mann
Fr. 16 Fr. 1,30 Fr. 3.60 Fr.:9 Fr. 29.90
b. Nach dem Vorschlage des Kantonsrates:
Staatssteuer Gemeindesteuer Total
Einkommen Mann Einkommen Mann
Fr. 412 Fr. 3 Fr-:12 Fr. 4.50 Fr. 31.50
c, Nach dem Vorschlage der Handelskammer:
Staatssteuer Gemeindesteuer Total
Einkommen Einkommen
Fr. 14 Fr. 14 Fr. 28
Aber auch der Fiskus würde bei Annahme dieser Vor-
schläge auf seine Rechnung kommen, wie die nachstehende Auf-
stellung zeigt:
a. Einheitliche Einkommenssteuer: Minimum 1°%o, Maxi-
mum 5°%o, approximativer Durchschnitt bei weitgehend-
ster Berücksichtigung der vorgeschlagenen Steuererleichte-
rungen 2%;
. Ergänzungssteuer auf das Vermögen ?%/4 %0o;
c. Mehrbelastung der Aktiengesellschaften Fr. 400,000.
Resultat:
a. Einkommensteuer von 376 Millionen Er-
werbs- uud Vermögensertrag, Belastung
im Durchschnitt 2%4 2 N AF 7,500,000
. Ergänzungssteuer von 2400 Millionen Ver-
mögen, Belastung 3/4°%0o . > „ 1,800,000
. Mehrbelastung der Akten gESeiSchaNE . tw: 400,000
Fr. 9,700, 000
Bei einem Steuerfusse also, der ungefähr demjenigen der
neuern deutschen Steuergesetze entspricht, ‚erhielten wir — unter
der Voraussetzung, dass das Gesetz strikte angewendet werde —
einen Ertrag, der den Bedürfnissen des Staates mehr als genügen
würde. Zieht man in Betracht, dass der Kanton Zürich in Bezug
auf Erwerbsgelegenheit und Kapitalkraft den reichsten Gegenden
Deutschlands gleichkommt, so braucht man über dieses Resultat
sich gar nicht zu verwundern.