fullscreen: Steuerreform im Kanton Zürich

  
Ze 
a. Nach dem Gesetz: 
Staatssteuer Gemeindesteuer Total 
Einkommen Aktivbürger Einkommen Mann 
Fr. 16 Fr. 1,30 Fr. 3.60 Fr.:9 Fr. 29.90 
b. Nach dem Vorschlage des Kantonsrates: 
Staatssteuer Gemeindesteuer Total 
Einkommen Mann Einkommen Mann 
Fr. 412 Fr. 3 Fr-:12 Fr. 4.50 Fr. 31.50 
c, Nach dem Vorschlage der Handelskammer: 
Staatssteuer Gemeindesteuer Total 
Einkommen Einkommen 
Fr. 14 Fr. 14 Fr. 28 
Aber auch der Fiskus würde bei Annahme dieser Vor- 
schläge auf seine Rechnung kommen, wie die nachstehende Auf- 
stellung zeigt: 
a. Einheitliche Einkommenssteuer: Minimum 1°%o, Maxi- 
mum 5°%o, approximativer Durchschnitt bei weitgehend- 
ster Berücksichtigung der vorgeschlagenen Steuererleichte- 
rungen 2%; 
. Ergänzungssteuer auf das Vermögen ?%/4 %0o; 
c. Mehrbelastung der Aktiengesellschaften Fr. 400,000. 
Resultat: 
a. Einkommensteuer von 376 Millionen Er- 
werbs- uud Vermögensertrag, Belastung 
im Durchschnitt 2%4 2 N AF 7,500,000 
. Ergänzungssteuer von 2400 Millionen Ver- 
mögen, Belastung 3/4°%0o . > „ 1,800,000 
. Mehrbelastung der Akten gESeiSchaNE . tw: 400,000 
Fr. 9,700, 000 
Bei einem Steuerfusse also, der ungefähr demjenigen der 
neuern deutschen Steuergesetze entspricht, ‚erhielten wir — unter 
der Voraussetzung, dass das Gesetz strikte angewendet werde — 
einen Ertrag, der den Bedürfnissen des Staates mehr als genügen 
würde. Zieht man in Betracht, dass der Kanton Zürich in Bezug 
auf Erwerbsgelegenheit und Kapitalkraft den reichsten Gegenden 
Deutschlands gleichkommt, so braucht man über dieses Resultat 
sich gar nicht zu verwundern. 
 
	        
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