V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 2. Die Industrie 85
willen, die bisher für die Erprobung zur Verfügung stand, noch nicht
erbracht. Es wäre aus diesem Grunde sehr zu wünschen, daß
die großen Bauherren, Reich, Staat und Gemeinden in Ver⸗
bindung mit den gemeinnützigen Baugesellschaften, den Bau⸗
vereinen und Baugenossenschaften sich auf einen einheitlichen Be⸗
bauungsplan einigen würden, der die Möglichkeit zu Massenaufträgen
erst eröffnete. Die einheitliche Siedlung haͤtte auch dann, wenn ihre
Herstellung nach Typen und Normen nicht für alle Bauten gleich⸗
mãßig gewaͤhrleistet erschiene, den Vorzug der einheitlichen Planung,
durch die eine maschinelle Verrichtung der Erdarbeiten ermöglicht
und die Kosten für Straßenbau, Versorgung mit Gas und Wasser,
Beleuchtung, sowie die Kosten für Bauführung und Montage stark
berbilligt würden. Voraussetzung für die Erteilung von Massen⸗
aufträgen wäre freilich, daß auch das Baugewerbe (mit Einschluß der
Architekten) ebenso wie die übrigen Industrien von seinen indivi⸗
dualistischen Baugepflogenheiten abläßt. Soweit die öffentliche Hand
hierauf einen entscheidenden Einfluß ausüben kann, sollte sie ihn
handhaben und ihre Darlehen, Zinsgarantien und Zinszuschüsse nur
jenen Firmen zur Verfügung stellen, die sich zu weitgehenden
Unkostensenkungen durch Vereinheitlichungsmaßnahmen verpflichten.
—A
der öffentlichen Hand liegt — und dies düͤrfte heute bereits der über⸗
wiegende Teil der gewerblichen Bauten sein (Elektrizitääts⸗, Gas⸗ und
Wasserwerke usw.) —, sollte sich die Handhabung dieses Grundsatzes
von selbst verstehen.
Ebenso unwirtschaftlich wie in der Bauprodulktion wirkt der
Individualismus bei der Auslese der Bauplätze. Die Zusammen⸗
fassung der Baustellen zu großen Serien ist nur bei jenen Häusern
durchführbar, die auf zusammenhängenden Geländeflächen errichtet
werden können. Ohne eine planvolle gemeindliche Bodenpolitik ist
die Rationalisierung des Bauwesens undurchführbar. Dies gilt auch
mit Bezug auf die rationelle Erschließung des Baugeländes. Hier