Object: Rationalisierung als Kulturfaktor

V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 2. Die Industrie 85 
willen, die bisher für die Erprobung zur Verfügung stand, noch nicht 
erbracht. Es wäre aus diesem Grunde sehr zu wünschen, daß 
die großen Bauherren, Reich, Staat und Gemeinden in Ver⸗ 
bindung mit den gemeinnützigen Baugesellschaften, den Bau⸗ 
vereinen und Baugenossenschaften sich auf einen einheitlichen Be⸗ 
bauungsplan einigen würden, der die Möglichkeit zu Massenaufträgen 
erst eröffnete. Die einheitliche Siedlung haͤtte auch dann, wenn ihre 
Herstellung nach Typen und Normen nicht für alle Bauten gleich⸗ 
mãßig gewaͤhrleistet erschiene, den Vorzug der einheitlichen Planung, 
durch die eine maschinelle Verrichtung der Erdarbeiten ermöglicht 
und die Kosten für Straßenbau, Versorgung mit Gas und Wasser, 
Beleuchtung, sowie die Kosten für Bauführung und Montage stark 
berbilligt würden. Voraussetzung für die Erteilung von Massen⸗ 
aufträgen wäre freilich, daß auch das Baugewerbe (mit Einschluß der 
Architekten) ebenso wie die übrigen Industrien von seinen indivi⸗ 
dualistischen Baugepflogenheiten abläßt. Soweit die öffentliche Hand 
hierauf einen entscheidenden Einfluß ausüben kann, sollte sie ihn 
handhaben und ihre Darlehen, Zinsgarantien und Zinszuschüsse nur 
jenen Firmen zur Verfügung stellen, die sich zu weitgehenden 
Unkostensenkungen durch Vereinheitlichungsmaßnahmen verpflichten. 
—A 
der öffentlichen Hand liegt — und dies düͤrfte heute bereits der über⸗ 
wiegende Teil der gewerblichen Bauten sein (Elektrizitääts⸗, Gas⸗ und 
Wasserwerke usw.) —, sollte sich die Handhabung dieses Grundsatzes 
von selbst verstehen. 
Ebenso unwirtschaftlich wie in der Bauprodulktion wirkt der 
Individualismus bei der Auslese der Bauplätze. Die Zusammen⸗ 
fassung der Baustellen zu großen Serien ist nur bei jenen Häusern 
durchführbar, die auf zusammenhängenden Geländeflächen errichtet 
werden können. Ohne eine planvolle gemeindliche Bodenpolitik ist 
die Rationalisierung des Bauwesens undurchführbar. Dies gilt auch 
mit Bezug auf die rationelle Erschließung des Baugeländes. Hier
	        
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