Contents : Allgemeine Gesellschaftslehre

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IV, Kapitel. |

A habe den Gedanken, daß C krank sei. Da zu einem „Wollen“
nicht Selbstbewußtsein dieses eigenen Wollens, wohl aber stets Selbstbewußtsein
 eines eigenen gegenwärtigen Begehrens gehört, ist also,
genau gesprochen, in dem eben dargelegten besonderen Wollen nicht
gewußt, daß der Andere dieses eigene gegenwärtige Wollen verstehen
 werde, sondern nur gewußt, daß der Andere dieses eigene gegenwärtige
 Begehren verstehen werde. In jenem Begehren aber ist
lediglich gewußt, daß die eigene gegenwärtige Unlust dadurch beseitigt
 werden kann, daß dem Anderen durch Verwirklichung besonderen
Körperlichens zunächst überhaupt die Vorstellung solchen Wollens gewirkt
 wird, in welchem sich solche identische Unlust findet.
Wir nennen nun jedes Wollen, in welchem darauf gezielt wird,
einer Seele den Gedanken, daß dem Wollenden besonderer Gedanke
zugehört, und ferner diesen letzteren Gedanken dadurch zugehörig zu
machen, daß zunächst ein besonderes Körperliches verwirklicht wird,
welches für jene Seele wirkendes Zeichen dafür sein wird, daß dem
Tätigen solches Wollen — d. h. genau: solches „Begehren“ — zugehört,
ein „Behauptungs-Wollen“, „Behauptungs-Wollen“ ist also ein Wollen
der Verwirklichung besonderen Zieles durch besondere Mittel,
da das besondere Ziel auch durch andere Mittel verwirklicht werden
kann. Das in einem „Behauptungs-Wollen“ gewußte „eigene gegenwärtige
 Begehren“ nennen wir ein „Behauptungs-Begehren“, den
Gedanken in solchem Wollen eine „Behauptungs-Absicht, die Unlust
 in solchem Wollen eine „Behauptungs-Wollen bedingende
Unlust“, ein bezügliches Streben ein „Behauptungs-Streben“ und
das solchem Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“ ein „behaupten“.
 „Behauptung“ nennen wir jenes besondere Bezeichnungskörperliche,
 welches kraft eines Behauptungs-Wollens gewirkt wurde,
als Wirkungsgewinn in Beziehung zu jenem Behauptungs-Wollen als
wirkender Bedingung. „Behauptetes“ nennen wir die Besonderheit
des Behauptungs-Begehrens, nämlich jenen besonderen Gedanken,
welchen der Behauptende einer Seele zugehörig zu machen strebt. Sagt
z. B. A zu B: „C ist krank“, so ist der Gedanke: „C ist krank“ das
„Behauptete“, „Behauptetes“ ist also stets besonderer Gedanke als Gewußtes,
 als Sinn eines Behauptungs-Strebens, das Wort „Behauptetes“ ist
also ein Sinnwort, das besonderen Gedanken als „Sinn“, als „Gewußtes“
eines Behauptungs-Strebens bezeichnet. „Behauptetes“ ist also stets „behaupteter
 Gedanke“, nicht etwa das in jenem Gedanken Gedachte, ist also
z. B. der Gedanke, „daß C krank ist“, nicht etwa „die Krankheit des C“.
Jede „Behauptung“ ist nun ein „als wirkende Bezeichnung (als
wirkender Ausdruck) in Betracht kommendes Körperliches‘“, da eben
jeder Behauptende auf seine Behauptung als „Bezeichnung“, als „Ausdruck‘
 seines Behauptungs-Begehrens zielt. Wenn wir aber ein be-
            
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