Object : Das Hotel- und Gastgewerbe

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í^renze  des  Pfandbriefumlaiifs  (das  Zehnfache  des  Aktienkapitals)
war  bereits  bei  Schluss  des  Jahres  nahezu  erreicht,
Ucher  den  Geschäftskreis  der  Anstalt  besagt  das  Statut,  dass
die  Ausleihungen  sich  vorwiegend  auf  Pommern  erstrecken  und
jedenfalls  das  preussische  Staatsgebiet  nicht  tiherschreiten  sollen.
Die  Beleihungsobjekte  dürfen  auf  dem  Lande  bis  zu  zwei
Dritteln,  hei  städtischen  bis  m  einem  Drittel  des  Ertragswerthes
heliehen  werden.  Hypothekenbriefe,  welche  zum  Nominalwerthe
seitens  der  Bank  in  Zahlung  gegeben  wurden,  müssen  von  ihr
zum  seihen  Preise  als  Rückzahlungs-Valuta  angenommen  werden.
Auch  sollen  die  Zinsen  der  Hypotheken  niemals  den  gesetzlichen  (')
Zinsfiiss  überschreiten.  Die  Pfandbriefe,  welche  einen  ausserordentlich ­
  hohen  Kurs  inne  haben,  sind  nur  dann  durch  Ausloosung
al  pari  einzulösen,  wenn  ihre  „Verminderung“  nicht  auf  eine  andere
Weise  vortheilliafter  bewerkstelligt  werden  kann.

Eine  sehr  bewegte  und  durchaus  nicht  makellose  Vergangenheit ­
  hat  die  Preussische  Bodenkredit-Aktien-Bank  in  Berlin,  gegründet ­
  1868,  hinter  sich.  In  den  ersten  Jahren  ihres  Bestehens
blieb  sie  ihrem  eigentlichen  Berufe  getreu,  geriet!)  aber  wählend
der  Gründungszeit  in  ein  wildes  Emissionsgeschäft  hinein,  welches
sie  unter  der  Form  einer  besonderen,  und  seitdem  in  Li(|uidation
getretenen  Bank,  Preussische  Kredit  -  Anstalt  geheissen,  betrieb.
Aus  dieser  Zeit  datiren  noch  die  sog.  „kündbaren  Hypotheken-Schuldschcine“,
  letztlich  im  Betrage  von  6,374,100  M.,  welche  jedoch
keineswegs  kündbar,  sondern  auf  bestimmte  Termine  rückzahlbar
gestellt  sind.  Sie  wurden  zur  Erwerbung  von  Hypotheken  ausgegeben, ­
  welche  ausserhalb  des  statutarischen  Geschäfts-  resp.  Beleihungsgebietes ­
  lagen,  und  zwar  in  der  offenbaren  Absicht,  das
1  iiblikum  über  ihren  Charakter  zu  täuschen  durch  die  naheliegende
Verwechslung  mit  den  Hypothekenbriefen,  deren  Ausgabe  behördlich
konzessionirt  war.  Im  Jahr  1873  trat  eine,  wie  es  scheint,  gründliche ­
  Reorganisation  ein;  die  alte  Verwaltung  wurde  beseitigt,  und
die  neue  erklärte,  dass  die  Bank  sich  vom  Emissionsgeschäft  definitiv
und  für  immer  losgesagt  habe,  auch  sich  bestreben  werde,  die
ypofheken-Schuldscheine  gänzlich  aus  dem  Verkehre  zu  ziehen.
Da  die  ganze  Emission  der  Letzteren  18  Millionen  M.  betrug,  so
sind  jetzt  zwei  Drittel  davon  zurückgezogen  worden.  Mit  den,
gegen  diese  Hypotheken-Schiildscheine  erworbenen  Hypotheken  wird
            
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