unternommen haben, sind erfolglos geblieben. Wie einschneidend
diese Maßnahme der tschechischen Regierung ist, geht daraus
hervor, daß eine der betroffenen Firmen aus dem Düsseldorfer
Bezirk bekanntgibt, sie habe an sich Aufträge aus der Tschechoslowakei
vorliegen, die ihr eine volle Beschäftigung des Betriebes
für 2 Monate ermöglichten.
Über die Zollabfertigung in der Tschechoslowakei wird sehr
geklagt. Die Kundschaft deutscher Firmen in Nordböhmen
beschwert sich über die willkürliche Verzollung durch die Behörden,
die sich nicht an die vertragsmäßigen Positionen hielten
und andere Posten mit höheren Zöllen nähmen, um größere
Gelderträgnisse zu erhalten. Da sich die ausführenden tschechischen
Behörden über die Einfuhrzölle oft selbst nicht klar sind,
handeln sie nach Gutdünken. Reklamationen aller Art helfen
nicht und werden zu den Akten gelegt. Ein regelrechter Warenverkehr
mit Deutschland, wie er vor dem Kriege bestand, ist
fast ausgeschlossen. Es besteht allgemein keine Hoffnung,
bekannte Artikel, die in Vorkriegszeiten nach Böhmen gingen,
wieder einzuführen, geschweige denn, neue aufzunehmen.
Im Vergleich zur Vorkriegszeit werden nur geringe Geschäfte
mit Böhmen getätigt. Die deutsche Ware ist überall gut angesehen,
aber die Vorkriegskundschaft will wegen der hohen
Zölle und der vielen Schikanen das Wagnis nicht eingehen, zu bestellen.
Man verspricht sich eine Belebung im Geschäft erst, wenn
wieder einigermaßen geordnete Verhältnisse eingekehrt sind. Der
Reisende einer Düsseldorfer Firma sah bei einem Kunden eine
Zollquittung über eine Tortenschaufel, vernickelt, die mit
3000 Kr. verzollt war, wahrscheinlich nach Zolltarifnummer 509.
Nach Überzeugung des Kunden kam aber diese Zolltarifnummer
nicht in Betracht, sondern. verschiedene andere Tarifnummern,
bei denen der Zollsatz sich zwischen 950 und 2400 Kr. bewegte.
Die Verzollung nach Nr. 509 erscheint jedoch unrichtig. Diese
umfaßt Gebrauchsgegenstände aller Art und ist eine Kautschukposition,
unter die sich notfalls alles mögliche bringen
Jäßt. Das Ergebnis der Reise war für unsere Firma also durchaus
kläglich.
Eine Reihe wichtiger deutscher Ausfuhrerzeugnisse unterliegt
in Österreich erheblichen Kinfuhrerschwerungen. Wie in
der Tschechoslowakei, so bestehen auch hier Schwierigkeiten
im Absatz von Ballenpressen. Der Zoll beträgt für eine Maschine
zum Preise von rund 2000.— Mk. mit einem Gewicht von
1700 kg rund 500.—Mk. oder 25% d. W. Auch nach Österreich
wird der Absatz dieser Maschinen durch die hohe Zollbelastung
unmöglich.
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