Lagerung entstanden besondere Kosten. Solche Störungen
wirken auf die Erhaltung der Geschäftsbeziehungen nachteilig
ein. Bei einem Verband der Eisenindustrie, der in Düsseldorf
seinen Sitz hat, sind die Schatzamtsagenten zu wiederholten
Malen gewesen. Sie haben die Firma ersucht, Auskünfte über
folgende Fragen zu erteilen:
l. Zu welchen Preisen das gleiche Material am, vor und
nach dem Tage des Datums der betreffenden Konsulats-
faktura im Inlande verkauft wurde.
2. Wie hoch der Frachtsatz sei, den die Firma ab Werk bis
fob Seehafen für derartiges Material bezahlen müßte.
3. Ob und welche Exportbonifikationen für diese Ausfuhr-
sendungen gegeben würden.
Zur Ermittlung dieser Fragen nahmen die Agenten Einsicht
in Rechnungen über Lieferungen an in- und ausländische Firmen
in dem entsprechenden Zeitabschnitt. Auch bei einem anderen
KEisen- und Stahlwerk des hiesigen Bezirks haben sie wiederholt
Kontrollen vorgenommen, sich hier allerdings mit der Einsicht-
nahme in die Rechnungen und dem Vergleich mit den Konsulats-
fakturen begnügt. Zu irgendwelchen Weiterungen haben diese
Kontrollen nicht geführt. ‚Trotzdem besteht natürlich die
Gefahr,‘ so berichtet das Eisen- und Stahlwerk, „daß eines Tages
die amerikanischen Schatzamtsagenten, namentlich im Hinblick
auf die amerikanischen Schutzzollbestrebungen, wieder eine
verstärkte Kontrolle ausüben und dann sogar zu einer Prüfung
der Produktionskosten übergehen. Ein derartiges Vorgehen
würde zweifellos eine starke Belästigung, wenn nicht gar die
Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen bedeuten.‘ Da wir uns
gegen derartige Maßnahmen nicht wirksam schützen können,
so. erscheint es praktisch, den Weg über die Internationale
Handelskammer einzuschlagen, um zu versuchen, daß die Ver-
einigten Staaten, wenn sie nicht wegen der gesetzlichen Vor-
schriften von dem System der Schatzamtsagenten abgehen wollen,
so doch eine wesentliche Milderung eintreten lassen, was nach den
neuerlichen Zeitungsmeldungen auch in Zukunft der Fall sein
wird. Wenn die Amerikaner durchaus auf irgendwelchen
amtlichen Unterlagen bei der Feststellung der Preise bestehen,
so muß das Zeugnis einer amtlichen deutschen Stelle hierfür
genügen. Irgendwelcher besonderer amerikanischer Organe
bedarf es hierzu nicht.
Wenn wir auch durch den Handelsvertrag mit Italien für
zahlreiche Zollpositionen eine Zollbindung erreicht haben, so
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