Full text: Mehr Freiheit im Welthandel!

6 Wochen nach Inkrafttreten des deutsch-spanischen Han- 
delsvertrages wurden die Zollsätze für viele deutsche Erzeugnisse 
erhöht, die Pflicht zur Beibringung von Ursprungszeugnissen 
auf zahlreiche Waren ausgedehnt, die Einfuhr von Halbfabri- 
katen in bestimmter Weise beschränkt. Die Auswirkungen, 
die sich aus den neuen Maßnahmen für die deutsche Ausfuhr 
ergaben, waren im. wesentlichen folgende: Nur in den Fällen, 
in denen Spanien durch. Handelsvertrag Zollbedingungen ein- 
gegangen ist, werden die vertraglich festgelegten Zollsätze von 
den Erhöhungen nicht betroffen. Alle Zolltarifabreden, die sich 
in irgendeinem Handelsvertrage befinden, werden hinfällig, 
wenn der betreffende Handelsvertrag außer Kraft tritt. Dies 
stand zu erwarten hinsichtlich des spanisch-französischen 
Handelsvertrages. Deutschland genießt nur bei einem Teil der 
Waren, für die nach dem spanischen Tarif Zollabreden bestehen, 
die Meistbegünstigung. Nur in diesem Umfange verbleibt es 
auch Deutschland gegenüber bei den bisher geltenden Zollsätzen, 
während es im übrigen den neuen Zöllen unterworfen wird. 
Soweit Deutschland nicht meistbegünstigt ist, verschiebt sich 
die Spanne zwischen den Zöllen, die Deutschland zu zahlen hat, 
und den Zöllen für die meistbegünstigten Länder noch weiter 
zu Ungunsten Deutschlands, da die erhöhten Zollkoeffizienten 
auch auf die zweite Kolonne des spanischen Zolltarifs Anwendung 
finden, Diese starke Benachteiligung ergibt sich für viele Waren 
der Textilindustrie, außerdem u. a. für folgende, besonders in 
Düsseldorf hergestellte Erzeugnisse der Metallindustrie: Werk- 
zeugstahl, Flacheisen, und Platten, Eisenblech, Röhren, Schrau- 
ben, Bolzen und Muttern, Schuhnägel, Schienenbarren. Im 
einzelnen waren die spanischen Bestimmungen durchaus unklar. 
Die amtliche deutsche Vertretung steht in dauernden Unter- 
handlungen mit Spanien, um eine Aufklärung und eine Milderung 
der Bestimmungen zu erreichen. Infolge Abschlusses eines 
spanisch-französischen Handelsvertrages gingen die Meinungs- 
verschiedenheiten darüber noch mehr auseinander, ob Spanien 
in vollem Umfange zu den die Einfuhr deutscher Erzeugnisse 
erschwerenden Maßnahmen nach dem deutsch-spanischen Han- 
delsvertrag berechtigt ist. Verschiedene Länder, mit denen 
Spanien Handelsverträge abgeschlossen hat, sind uns gegenüber 
dadurch im Vorteil, daß sie in den Handelsverträgen größere 
Sicherheiten gegen Zollerhöhungen haben. Infolgedessen hat 
sich Deutschlands Lage auf dem spanischen Markte außerordent- 
lich ungünstig gestaltet. Auch ist bekannt geworden, daß’ sich 
andere Länder die erschwerenden Maßnahmen nicht ohne 
weiteres gefallen lassen. So hat Zeitungsnachrichten zufolge 
England sehr ernstlich mit Repressalien gedroht. 
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