führt. Seit Jahr und Tag bilden derartige Beschwerden schon
den Gegenstand von Vorstellungen bei der tschechischen Re-
gierung.
Die Einfuhr deutscher Farben und Farbstoffe ist außer
in der Tschechoslowakei auch von anderen Ländern verboten
oder erschwert, so von Spanien, Frankreich und Großbritannien.
Verbraucher von Anilinfarben, die diese benutzen, um Aquarell-
farben, besonders sog. Tuschfarben anzufertigen, beklagen sich
darüber, daß ihnen die Ausfuhr solcher Tuschfarben, auch
„Kinderfarben‘“ genannt, nach England jetzt unmöglich ist,
weil trotz des geringen Gehaltes an Anilin die englischen Zoll-
behörden die Einfuhr der Tuschfarben nicht mehr zulassen,
Zudem ist der Gehalt an Anilin in diesen zum großen Teil aus
Pigmentfarben bestehenden Tuschfarben überaus gering, etwa
1—5%, je nach Güte. Es ist deshalb unrichtig, die Einfuhr
solcher Tuschfarben und Tuschkästen als Einfuhr von Anilin-
farben anzusehen. Bei den deutsch-englischen Verhandlungen
über die Auslegung des Handelsvertrages hatten die englischen
Unterhändler mündlich mitgeteilt, sie wollten Einfuhrbewilli-
gungen für Kinderfarbkästen bis auf weiteres unbeschränkt
erteilen. Es werde zudem erwogen; diese Ware künftig wieder
auf Grund einer offenen Generallizenz statt der bisher ge-
forderten Einzelbewilligungen einzulassen, besonders Kinder-
malkästen. Später hat das Board of Trade tatsächlich eine An-
kündigung veröffentlicht, nach der eine Generallizenz für die
Einfuhr aller Farbkästen, die Farben synthetisch-organischen
Ursprungs enthalten, erteilt werden solle, aber unter der Voraus-
setzung, daß der Wert eines jeden Kastens, der für die Einfuhr
bestimmt ist, 6 d. nicht übersteigt. Damit ist aber nur sehr
wenig erreicht. Das Limit von 6 sh. das Dutzend ist zu niedrig,
weil alle besseren Farbkästen darüber gehen und deshalb nicht
nach England hinein können. Die Einfuhrfreiheit für die billigen
Kästen ist aber praktisch fast wertlos, weil die Engländer in
der Erzeugung billiger Kästen selbst sehr leistungsfähig sind.
Die gebräuchlicheren, den Preis von 6 d. überschreitenden
Kästen unterliegen also nach wie vor dem Lizenzzwang. „An-
gesichts der Tatsache,‘ so berichtet eine Firma, „daß die Eng-
länder gefüllte Farbkästen selbst in guter Qualität und preis-
würdig herstellen, glauben ‚wir nicht, daß dieser Artikel über-
haupt noch für deutsche Fabrikanten exportfähig ist.“
Die größten Schwierigkeiten bestehen im Geschäftsverkehr
mit Rußland, und zwar auf Grund des Außenhandelsmonopols.
Für die Ein- und Ausfuhr aller Waren ist eine Bewilligung
erforderlich. Jede engere, unmittelbare Verbindung zwischen
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