and Industries“ begutachtet alle Gesuche von Industriellen für
einen Schutzzoll und für die Anwendung des Dumpingzolles
in bestimmten Fällen. „Wenn auch nur der Schatten einer
Berechtigung vorliegt,‘ so heißt es in einem Bericht, ‚werden
diese Gesuche wohlwollend berücksichtigt.‘ Die Zolltarifreform
bezweckt vor allem eine möglichst große Vorzugsstellung britischer
Waren. Röhren und Fittings sind bei Herkunft von England
zollfrei, im übrigen beträgt der Zollsatz 6—8% v. Wo: Briti-
sches Blech ist zollfrei, anderes unterliegt einer Abgabe von
3%, d.W. Das gleiche gilt für Draht. Drahtgeflecht unter
3“ Maschen war früher bei Einfuhr aus England zollfrei, ent-
richtete aber im übrigen einen KEingangszoll von 3% d. W:
Jetzt beträgt der Zoll 15% d. W.
Grubenschienen englischer Herkunft sind zollfrei, sonst
beträgt der Zoll 5% 4. W. Stab- und Winkeleisen, Bohr- und
Werkzeugstahl sowie alle Arten von Maschinen sind bei briti-
scher Herkunft zollfrei, im übrigen einem Zoll von 3 bzw. 5%
d. W. unterworfen. Weitere ähnliche Beispiele lassen sich bei-
bringen für Solinger Erzeugnisse, für elektrische Kochapparate,
für Glühlampen, Fensterglas, Ölfarben, Autoöl und Textilwaren.
Die Vergünstigung, die die Union-Regierung den Waren
englischen Ursprungs gewährt, erschwert den Verkauf nichtengli-
scher Erzeugnisse, abgesehen davon, daß ein Teil der Bevölkerung
und manche Stadtverwaltungen und Regierungsabteilungen, in
denen englische Beamte maßgebend sind, die Erzeugnisse ihres
Mutterlandes bevorzugen, selbst wenn diese 10-15% teurer
sind. Nichtenglische Waren müssen, mit Ausnahme von Spezial-
artikeln, in den meisten Fällen billiger sein, um Absatz zu
finden.
Auf Grund dieser Tatsachen hat die Industrie- und Handels-
kammer zu Düsseldorf Handelsvertragsverhandlungen mit der
südafrıkanischen Union beantragt mit dem Ziel, deutsche
Erzeugnisse den englischen gleich zu tarifieren, mindestens aber
die Zölle zuermäßigen. Die Verhandlungen mit dersüdafrikanischen
Union sind auch aufgenommen worden. Doch ist die Union-
Regierung nicht geneigt, anderen Ländern im Wege von Ver-
tragsverhandlungen. die Minimalsätze des südafrıkanischen
Zolltarifs schlechthin einzuräumen. Selbst zu einer Ermäßigung
der Spanne zwischen den britischen Vorzugszöllen und den für an-
dere Länder geltenden Zöllen will die Union-Regierung sich nicht
verstehen. Sie stützt sich hierbei auf ihre bei den Debatten
über den neuen Zolltarif im Parlament abgegebene Erklärung,
die unzweideutig zum Ausdruck bringt, daß die Großbritannien
und einzelnen britischen Dominions gewährte Vorzugsstelle eine
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