—512 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel. J
den österreichischen Kreis des Reiches, so lag die Bedeutung
dieser Tatsache fast mehr in dem Übergewicht, das dadurch
den österreichischen Herrschern über diese Reichsstände gegeben
wurde, als daß dadurch der Herrscherwille der Habsburger
innerhalb ihrer Lande beschränkt worden wäre.
Und so schien denn der Einheitspolitik wenigstens inner—
halb der erbländischen und böhmischen Ländergruppen nicht
oiel entgegenzustehen. —
Da hatte nun schon Kaiser Maximilian J. Anläufe zu
einer Gesetzgebung genommen, die mehreren Erblanden ge⸗—
meinsam sein sollte; seine Bergordnung vom Jahre 1517 3. B.
erhielt Geltung für alle fünf niederösterreichischen Lande: und
charakteristisch war, daß diese erweiterte Gesetzgebung sich zu⸗
nächst meistens auf Materien einer mehr entwickelten Geld⸗
wirtschaft bezog.
Gesetzgeberische Maßregeln dieser Art nahmen dann unter
Ferdinand J. stark zu, und sie betrafen nun auch Stoffe des
Privat- und des Strafrechts und des Gerichtswesens sowie
vor allem der Verwaltung. Dabei griffen sie, soweit es sich
um Anordnungen für den Verkehr handelte, vielfach über den
Bereich der alten Erblande, der zunächst in Betracht kam,
nach Böhmen hin aus; ja die einheitliche Ausmumzung nach
den Bestimmungen der Reichsmünzordnung von 1551 und
1559 wurde sogar auch in Ungarn durchgeführt: wie denn
Ferdinand überhaupt bemüht war, die Rechtsausgleichung in
seinen Gebieten im Sinne einer Annäherung an die Reichs—
gesetzgebung durchzuführen.
Aber im ganzen waren doch die Versuche, nicht bloß die
Erblande unter sich, sondern mit ihnen auch Böhmen auf dem
Gebiete der Gesetzgebung zu vereinheitlichen, im 16. Jahrhundert
noch spärlich genug. Erst die Unterdrückung der böhmischen
Selbständigkeit im Verlaufe des Dreißigjährigen Krieges er⸗
laubte fester vorzugehen. Dann strebte freilich schon die ver—
neuerte Landesordnung vom Jahre 1627 eine entschiedene An⸗
näherung der böhmischen Verhältnisse an die der Erblande an,
wie sie denn auch die Gleichberechtigung der deutschen und
der tschechischen Sprache feststellte.