10: Die Werttheorie (Fortsetzung)
Und zwar: beträgt z. B. der Grenznutzen bei einer kombinierten
Verwendung 100, „dagegen der Substitutionswert der drei Glie-
der der Gruppe einzeln nur 20, 30, 40, zusammen also nur 90,
so hängt von allen dreien zusammengenommen eben nicht die
Erreichung des kombinierten Nutzens von 100..., sondern die
des kleinen Nutzens von 90 ab*.‘“ Etwas derartig „Nebensäch-
liches (das aber für die kapitalistische Wirtschaft geradezu „nor-
mal‘ ist, wollen wir in Klammern hinzufügen) hat augenschein-
lich für Böhm-Bawerk kein Interesse; er analysiert nur den
„Hauptfall‘“, „in dem der in gemeinsamer Verwendung
zu erzielende Grenznutzen zugleich der wahre wertgebende Grenz-
nutzen ist** ““
Also der Wert der ganzen Gruppe wird als gegeben voraus-
gesetzt. Es handelt sich nur darum, das Verhältnis zu bestim-
men, in dem der allgemeine Wert auf die einzelnen Güter, die
in der Gruppe enthalten sind, zu verteilen ist. Darin besteht das
Problem der „ökonomischen Zurechnung“. Diese
ökonomische Zurechnung ist nach der österreichischen
Schule von jeder anderen zu unterscheiden: nämlich von der
rechtlichen, moralischen und physischen Zurechnung. Die frühe-
ren Theoretiker machten nach Wieser folgenden Fehler: „Sie
wollen erfahren, welchen Anteil des gemeinsamen Produktes,
physikalisch betrachtet, jeder Faktor hervorgebracht
hat, oder von welchem Teile der Wirkung jeder dieph ysische
Ursache sei. Das aber sei nicht zu erfahren*‘.“ Eine ähn-
liche Stellung nimmt auch Böhm-Bawerk ein, der in dieser Frage
mit Wieser völlig übereinstimmt“. Bei der Verteilung der
Werte auf die verschiedenen Anteile der Gruppe entstehen ver-
schiedene Kombinationen, die nach der Terminologie von Böhm
von „der kasuistischen Besonderheit des Falles‘ abhängig sind.
Wir wollen mit Böhm-Bawerk die drei Grundfälle untersuchen.
Il. Die gegebenen Güter können nur beige-
meinsamer Verwendung Nutzen bringen und
2 1b. 8. 57.
4 Ib: S:57.
4 Wieser: „Der natürliche Wert“, S. 72, ferner auch Struve I. c., Bd. II,
Moskau 1916 (russ.).
45 Vgl. „Grundzüge“, S. 62, „Kapital und Kapitalzins‘“, Bd. II, 1. Teil, S. 28,
Fußnote: „Der physikalische Anteil wäre meistens schlechterdings nicht zu
berechnen ... ist aber auch ganz gleichgültig. Dagegen läßt sich meistens
ganz gut feststellen, welchen Betrag von Nutzen oder von Wert man hätte
entbehren müssen, wenn man einen bestimmten einzelnen Faktor nicht be-
sessen hätte — und diese durch den Besitz oder das Dasein eines Faktors
bedingte Quote nenne ich den wirtschaftlichen Anteil desselben am Gesamt-
produkt.“
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