thumbs : Frédéric Le Play in seiner Bedeutung für die Entwicklung der sozialwissenschaftlichen Methode

137

?o|

i  f;

n>

fu  OD
~  cn

I

o
CO

O

DD
-n]

>

O
00

ui  DD
00

o  oo
|  O
Q.  CD
Ul
a.  oo
O  CO

des  kleinbäuerlichen  Besitzes  und  dem  ungeteilten  Genuß  der  Gemeingüter. ­
  Dieser  Kleinbesitz  entspricht  gewöhnlich  einer  Fläche,
die  wenigstens  für  den  Unterhalt  eines  Gespannes  für  Pflug  und
IWagen  genügt.  Das  Verfahren  sichert  nicht  nur  die  „reiche  Aus-Vwanderung“,
  d.  i.  das  beste  Auswanderungs-System  in  schon  be-:
  völkerten  Ländern;  sie  hat  auch  alle  die  glücklichen  Folgen,  die  sich
|  anderswo  unter  ähnlichen  Bedingungen  zeigen.  Bei  diesem  System
verhütet  tatsächlich  der  kleine  Besitz  das  Eindringen  des  Pauperismus,
auch  wenn  die  Sorge  für  die  Zukunft  keine  allgemeine  Tugend  ist,  und
hält  die  Familienbande  aufrecht,  indem  er  den  Eltern  eine  anständige
Lage  bietet;  er  vermehrt  die  Pferde  und  das  Vieh  und  bietet  hierdurch ­
  Mittel  für  die  Verteidigung  des  Landes,  die  im  Gegensatz
dazu  in  den  Gegenden  abnehmen,  wo  der  Besitz  fortwährend  zerstückelt ­
  wird.
Die  Gewohnheiten,  die  die  ungeteilte  Übertragung  des  Grundbesitzes ­
  sichern,  haben  eine  große  Macht.  In  Dänemark  besonders
und  bei  den  Ackerbauvölkern  an  der  Nordsee  zwischen  diesem
Königreich  und  den  Niederlanden  hat  das  Gesetz  ausdrücklich  die
Grundbesitzverteilung  bestimmt,  so  daß  sie  zur  Ernährung  einer
bestimmten  Anzahl  Zugtiere  genügen  müssen.  Es  ist  den  Besitzern
nicht  erlaubt,  zu  teilen,  was  so  vereinigt  ist.  Nach  ähnlichen  Regeln
hat  man  in  Schweden  die  landwirtschaftlichen  Einheiten  —  genannt
:  „Himmans“  —  geregelt.  Diese  Einheiten  sind  außerdem  im  öffent-;
  liehen  Interesse  begrenzt  durch  die  Pflicht,  eine  große  Anzahl  von
5 1  Soldaten  der  Landarmee  „Indelta“  oder  Matrosen  der  Kriegsmarine
zu  unterhalten.  In  diesen  beiden  skandinavischen  Staaten  hat  also
der  Gesetzgeber,  besonders  hinsichtlich  der  großen  Güter  geglaubt,
„in  seiner  Sorge  vor  Teilung  des  Bodens,  der  das  nationale  Interesse
am  besten  schützt,  nicht  allein  auf  den  Familiensinn  und  die  individuelle ­
  Initiative  vertrauen  zu  dürfen.
Die  unversehrte  Erhaltung  der  Anerberschaft  lebt  so  vollständig
in  dem  Geist  der  Bevölkerung,  daß  man  oft,  z.  B.  in  Hessen  und
Nassau,  den  Willen  der  Natur  sich  dieser  nationalen  Anschauung
-anterordnen  sieht.  Die  jungen  Leute  beiderlei  Geschlechts,  die  nicht
genug  Energie  haben,  um  den  Mühen  und  Zufällen  der  Auswanderung ­
  zu  trotzen,  verharren  gern  in  der  Ehelosigkeit.  Sie  verzichten  auf
ihr  Erbteil  und  leben  in  Gemeinschaft  zusammen  mit  dem  Familieni
  sproß,  der  am  fähigsten  ist,  dem  anderen  als  Führer  zu  dienen  und
lie  Bewirtschaftung  des  väterlichen  Gutes  zu  leiten.  Dieselben  Gewohnheiten ­
  finden  sich  im  westlichen  Frankreich,  besonders  bei  den
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.