fullscreen : Sozialismus und Regierung

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alle  Parteien  verteilen,  die  Zusammensetzung  der  Volksvertretung
käme  folglich  der  Wirklichkeit  viel  näher.  Sie  würden  für  oder  wider
den  entworfenen  parlamentarischen  Arbeitsplan  stimmen,  aber  nicht
für  eine  Frage  demonstrieren,  die  in  jenem  Parlamente  vielleicht  niemals ­
  zur  Beratung  käme.  Einige  von  ihnen  würden  ausschließlich  als
Mäßigkeitsreformer  wählen  und  damit  ein  für  allemal  bekräftigen,  daß
sie  bereit  wären,  ein  besonderes  Programm  mit  Haut  und  Haar  zu  verschlingen, ­
  wenn  es  nur  Forderungen  der  Temperenzlerbewegung  enthielte. ­
  Ein  Teil  der  Wählerschaft  würde  aber  diese  Art  Ausübung  der
Wahl  verwerfen,  da  er  anderen  Programmartikeln  mehr  Wichtigkeit  beimißt. ­
  Vertreter  also,  die  unter  dem  Proportionalwahlsystem  durch  eine
Kombination  solcher  Gruppen  gewählt  worden  wären,  w r ürden  ihre  Anhänger, ­
  wenn  sie  das  Budget,  Fabrikgesetze  und  andere  Vorlagen  gutheißen, ­
  bei  weitem  nicht  so  gut  vertreten  wie  die  Abgeordneten,  die
heute  auf  Grund  gemischter  Programme  ins  Unterhaus  gesandt  werden. ­
  Von  zwei  Dingen  geschähe  eins.  Entweder  müßten  die  Mäßigkeitsvereinler
  bald  entdecken,  daß  die  Verhältniswahl  ihnen  in  Wirklichkeit ­
  keine  Vertretung  gegeben  hat;  dann  hätten  sie  sich  mit  den
größeren  politischen  Kombinationen  zu  befreunden,  wie  sie  es  heute
tun.  Oder  sie  würden  fortfahren,  ihre  eigenen  Abgeordneten  zu  wählen;
dann  entspräche  die  Tätigkeit  des  Parlamentes  dem  Willen  der  Wähler
weniger  als  heute.
Die  Gründe  hierfür  werden  einem  klar,  wenn  man  die  Funktion  des
Parlamentes  und  die  Natur  seiner  gesetzgeberischen  Kräfte  näher  untersucht. ­
  Unter  aristokratischem  Regime  ist  das  Parlament  hauptsächlich ­
  eine  administrative  und  vollziehende  Gewalt,  aber  unter  der
Demokratie  wird  es  seinem  Wesen  nach  zu  einer  gesetzgebenden  Körperschaft. ­
  Das  Parlament  ist  das  Vollstreckungsorgan  des  Staatswillens ­
  und  sollte  daher  von  diesem  Gesichtspunkte  aus  beurteilt  werden. ­
  Die  Legislative  nur  als  einen  Spiegel  der  nationalen  Meinung  aufzufassen, ­
  darin  liegt  das  Mißverständnis,  das  wieder  eine  Reihe  anderer
Irrtümer  der  Proportionalisten  involviert.  Das  Parlament  ist  mehr  als
ein  Reflektor,  es  ist  ein  tätiges  Organ  zur  wirksamen  Ausführung  des
Staatswillens.  Wertmesser  für  die  Vollständigkeit  der  Vertretung  ist
das  Parlament  nicht  nach  seiner  ruhenden  Seite,  sondern  in  seiner  tätigen, ­
  schaffenden  Bewegung.  Mit  anderen  Worten,  nicht  an  die  Vorstellungen ­
  der  670  Männer,  die  heute  im  Haus  der  Gemeinen  sitzen,
            
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