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alle Parteien verteilen, die Zusammensetzung der Volksvertretung
käme folglich der Wirklichkeit viel näher. Sie würden für oder wider
den entworfenen parlamentarischen Arbeitsplan stimmen, aber nicht
für eine Frage demonstrieren, die in jenem Parlamente vielleicht niemals
zur Beratung käme. Einige von ihnen würden ausschließlich als
Mäßigkeitsreformer wählen und damit ein für allemal bekräftigen, daß
sie bereit wären, ein besonderes Programm mit Haut und Haar zu verschlingen,
wenn es nur Forderungen der Temperenzlerbewegung enthielte.
Ein Teil der Wählerschaft würde aber diese Art Ausübung der
Wahl verwerfen, da er anderen Programmartikeln mehr Wichtigkeit beimißt.
Vertreter also, die unter dem Proportionalwahlsystem durch eine
Kombination solcher Gruppen gewählt worden wären, w r ürden ihre Anhänger,
wenn sie das Budget, Fabrikgesetze und andere Vorlagen gutheißen,
bei weitem nicht so gut vertreten wie die Abgeordneten, die
heute auf Grund gemischter Programme ins Unterhaus gesandt werden.
Von zwei Dingen geschähe eins. Entweder müßten die Mäßigkeitsvereinler
bald entdecken, daß die Verhältniswahl ihnen in Wirklichkeit
keine Vertretung gegeben hat; dann hätten sie sich mit den
größeren politischen Kombinationen zu befreunden, wie sie es heute
tun. Oder sie würden fortfahren, ihre eigenen Abgeordneten zu wählen;
dann entspräche die Tätigkeit des Parlamentes dem Willen der Wähler
weniger als heute.
Die Gründe hierfür werden einem klar, wenn man die Funktion des
Parlamentes und die Natur seiner gesetzgeberischen Kräfte näher untersucht.
Unter aristokratischem Regime ist das Parlament hauptsächlich
eine administrative und vollziehende Gewalt, aber unter der
Demokratie wird es seinem Wesen nach zu einer gesetzgebenden Körperschaft.
Das Parlament ist das Vollstreckungsorgan des Staatswillens
und sollte daher von diesem Gesichtspunkte aus beurteilt werden.
Die Legislative nur als einen Spiegel der nationalen Meinung aufzufassen,
darin liegt das Mißverständnis, das wieder eine Reihe anderer
Irrtümer der Proportionalisten involviert. Das Parlament ist mehr als
ein Reflektor, es ist ein tätiges Organ zur wirksamen Ausführung des
Staatswillens. Wertmesser für die Vollständigkeit der Vertretung ist
das Parlament nicht nach seiner ruhenden Seite, sondern in seiner tätigen,
schaffenden Bewegung. Mit anderen Worten, nicht an die Vorstellungen
der 670 Männer, die heute im Haus der Gemeinen sitzen,