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VIERTER TEIL
VERTEILUNG DES MITGLIEDERBESTANDES DER KASSENARTEN
IN HUNDERTSÄTZEN
Jahr
Ortskran-
kenkassen
J19 54,1
920 51,8
1921 52,5
1922 52,6
1923 54,0,
1924 KR m
Betriebs-
rranken-
kassen
“9
37,8
38,0
38,5
37,5
39.2
Innungs-
zranken-
kassen
Eisenbahn-
kranken-
kassen
8,5
7,6
6,8
6,3
Postkran-
kenkassen
Zugelassene
Ersatz-
kassen
0,8 —
0,6 0,2
0,5 0,5
0,5 0,6
0.4 0.6
Obwohl in Elsass-Lothringen die Ortskrankenkassen mehr als die
Hälfte der Versicherten umfassen, spielen dort die beruflichen Kranken-
kassen eine grössere Rolle. Während in Deutschland 1924 von 100
Versicherten 21,2 v. H. beruflichen Kassen angehörten, trafen auf diese
Kassen in Elsass-Lothringens 40,7 v. H. der Versicherten.
Im übrigen bestehen in Frankreich zwei besondere Berufsversicherungen.
Jene für Seeleute wurde 1905 ins Leben gerufen. Hier gibt es nur eine
Versicherungsanstalt : die Fürsorgekasse für französische Seeleute, die der
Marineinvalidenkasse angegliedert wurde.
Die andere Versicherung wurde 1894 für die. Bergarbeiter eingeführt.
Träger dieser Versicherung sind die Bergarbeiterhilfskassen, deren Bezirke
räumlich umschrieben sind, so dass der Kasse die Arbeiter und Angestellten
der gleichen Konzession oder die Arbeiter bestimmter Berufsgruppen
anterstehen. Ein Bergbaubetrieb kann übrigens in den Bezirk mehrerer
Hilfskassen fallen. Es kann auch andererseits eine einheitliche Hilfskasse
für mehrere benachbarte Konzessionen oder benachbarte Betriebe einge-
richtet werden, gleichgültig ob diese einem oder mehreren Unternehmern
bzw. Konzessionären gehören (Art. 9 des Gesetzes von 1894).
Die folgende Tafel enthält Angaben über die Zahl der Hilfskassen und
ihre Verteilung auf die verschiedenen Betriebsarten.
Jahr
Gesamt-
zahl
Kohlen |
berg-
werke
1913 224 141
1919 210 133
1920 225 147
1921 231 139
1922 234 141
1923 927 133
Eisen-
berg-
werke
Metall-
berg-
werke
20
58 15
59 10
63 13
61 9
63 10
Salzberg-
ı werke
A
Brand- und
Schwefel-
schiefer-
hrüche
Schiefer-
1 brüche
3 —
5 —
7 5
6 13
41 13
GRIECHENLAND
Das Gesetz Nr. 2868 von 1923 sieht die Errichtung von Bezirks-
kassen (ein Dekret bezüglich ihrer Errichtung steht noch aus) und von
oeruflichen Kassen vor. Diese letzteren können durch die Gewerkschaften
(Gewerkschaftskassen) oder durch die Arbeitgeber (Betriebskassen und
Knappschaftskassen) errichtet werden.
Es bestehen gegenwärtig 26 Betriebskassen mit 18.852 Versicherten
und eine Kasse der Tabakarbeiter mit 35.000 Versicherten.