Full text: Finanzwissenschaft

4 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
herrlichen Vorrechte auf das Vermahlen und Backen steuerlichen 
Charakter besaßen. 
2. Die Fleischsteuer (Schlachtsteuer). Gegen diese Steuer 
Jassen sich so ziemlich dieselben Argumente anführen, wie gegen 
die Mahlsteuer. Das Fleisch ist ein in gewissem Maße unentbehr- 
liches Lebensmittel,“ das namentlich für die arbeitenden Klassen in 
einer gewissen Quantität zur Reproduktion der Arbeitskraft von 
besonderer Bedeutung ist. Auch bei der Schlachtsteuer ergeben 
sich viele Schwierigkeiten. Sie ist auf dem flachen Lande, wie die 
Mahlsteuer, schon wegen der großen Zahl der Produktionsstätten, 
fast undurchführbar. Eine Abstufung der Steuer nach Qualitäten 
ist fast unmöglich, ja es droht geradezu die Gefahr der Steuer- 
freiheit der feineren Sorten, wie Geflügel, Wildpret. Dem wollen 
wohl manche jenen Vorteil gegenüberstellen, daß infolge dieses 
Umstandes zur Erleichterung der Steuer die besseren Qualitäten 
hergestellt werden. Die Erhebungskosten dieser Steuer stellen sich 
sehr hoch, oft bis zur Hälfte des Steuerertrages. Krfolgt die Be- 
steuerung nach der Stückzahl, so ergeben sich große Ungleichheiten 
und Begünstigungen der schwereren, besseren Exemplare. Bei der 
großen Ausdehnung der Produktion ist die Steuer fast nur dort 
durchzuführen, wo sie, wie in Städten, als Torsteuer organisiert 
wird oder mittels Durchführung des Schlachthauszwanges, aber 
auch dann nur mit großen Kosten. Für die Steuer spricht höchstens 
das Moment, daß das Fleisch doch nicht unbedingt als unentbehr- 
liches Lebensmittel betrachtet werden kann. Die Hauptformen der 
Steuer sind die Torsteuer bei Einbringung der Nutztiere in die 
Städte oder die Produktionssteuer, die von den Fleischern ein- 
gehoben wird. Als Staatssteuer ist die Schlachtsteuer nur von 
sporadischem Vorkommen und von geringem Resultate. Als Kom- 
munalsteuer hat dieselbe größere Bedeutung. 
3. Die Salzsteuer belastet einen Gegenstand, der im physio- 
logischen Haushalt des menschlichen Körpers eine wichtige Rolle 
spielt und deshalb unentbehrlich ist. Aus dem Verbrauch von Salz 
Jäßt sich demnach in keiner Weise auf Steuerfähigkeit schließen. 
Hierzu kommt noch, daß das Salz nur in einer Qualität vorkommt 
und demnach die Steuer nicht die oben erörterte Fähigkeit besitzt, 
sich den Einkommensstufen anzuschmiegen. Darum wirkt diese 
Steuer vollkommen wie eine Kopfsteuer. Ja die Salzsteuer wirkt 
wie eine in umgekehrter Progression sich geltend machende Kopf- 
steuer aus dem Grunde, weil statistisch erwiesen, daß in den unteren 
Klassen die Zahl der Familienglieder im allgemeinen größer ist und 
der Konsum intensiv und extensiv wächst, weil einerseits der Konsum 
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