4 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
herrlichen Vorrechte auf das Vermahlen und Backen steuerlichen
Charakter besaßen.
2. Die Fleischsteuer (Schlachtsteuer). Gegen diese Steuer
Jassen sich so ziemlich dieselben Argumente anführen, wie gegen
die Mahlsteuer. Das Fleisch ist ein in gewissem Maße unentbehr-
liches Lebensmittel,“ das namentlich für die arbeitenden Klassen in
einer gewissen Quantität zur Reproduktion der Arbeitskraft von
besonderer Bedeutung ist. Auch bei der Schlachtsteuer ergeben
sich viele Schwierigkeiten. Sie ist auf dem flachen Lande, wie die
Mahlsteuer, schon wegen der großen Zahl der Produktionsstätten,
fast undurchführbar. Eine Abstufung der Steuer nach Qualitäten
ist fast unmöglich, ja es droht geradezu die Gefahr der Steuer-
freiheit der feineren Sorten, wie Geflügel, Wildpret. Dem wollen
wohl manche jenen Vorteil gegenüberstellen, daß infolge dieses
Umstandes zur Erleichterung der Steuer die besseren Qualitäten
hergestellt werden. Die Erhebungskosten dieser Steuer stellen sich
sehr hoch, oft bis zur Hälfte des Steuerertrages. Krfolgt die Be-
steuerung nach der Stückzahl, so ergeben sich große Ungleichheiten
und Begünstigungen der schwereren, besseren Exemplare. Bei der
großen Ausdehnung der Produktion ist die Steuer fast nur dort
durchzuführen, wo sie, wie in Städten, als Torsteuer organisiert
wird oder mittels Durchführung des Schlachthauszwanges, aber
auch dann nur mit großen Kosten. Für die Steuer spricht höchstens
das Moment, daß das Fleisch doch nicht unbedingt als unentbehr-
liches Lebensmittel betrachtet werden kann. Die Hauptformen der
Steuer sind die Torsteuer bei Einbringung der Nutztiere in die
Städte oder die Produktionssteuer, die von den Fleischern ein-
gehoben wird. Als Staatssteuer ist die Schlachtsteuer nur von
sporadischem Vorkommen und von geringem Resultate. Als Kom-
munalsteuer hat dieselbe größere Bedeutung.
3. Die Salzsteuer belastet einen Gegenstand, der im physio-
logischen Haushalt des menschlichen Körpers eine wichtige Rolle
spielt und deshalb unentbehrlich ist. Aus dem Verbrauch von Salz
Jäßt sich demnach in keiner Weise auf Steuerfähigkeit schließen.
Hierzu kommt noch, daß das Salz nur in einer Qualität vorkommt
und demnach die Steuer nicht die oben erörterte Fähigkeit besitzt,
sich den Einkommensstufen anzuschmiegen. Darum wirkt diese
Steuer vollkommen wie eine Kopfsteuer. Ja die Salzsteuer wirkt
wie eine in umgekehrter Progression sich geltend machende Kopf-
steuer aus dem Grunde, weil statistisch erwiesen, daß in den unteren
Klassen die Zahl der Familienglieder im allgemeinen größer ist und
der Konsum intensiv und extensiv wächst, weil einerseits der Konsum
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