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XIII. Abschnitt
Die Volksdienstpflicht
Die staatsbürgerliche Pflicht
Ein armes Volk muß höhere Anforderungen an die
Pflichterfüllung seiner Staatsbürger stellen als ein
reiches
Das deutsche Volk ist durch den Verlust des Weltkrieges und der
damit verbundenen Lasten völlig verarmt. Für den Wiederaufbau
seines Wohlstandes ist es notwendig, alle Kräfte einzusetzen. Un—
ermeßliche Aufgaben sind hierfür zu erfüllen. Die Abtragung
der Lasten der Kriegsschuld ist durch die Besteuerung der ganzen
Wirtschaft und der Bevölkerung vorgesehen. Das deutsche Volk ist
gezwungen, alle Vermögenswerte, die nicht unbedingt zur Erhaltung
des Lebens gehören, an das Syndikat der Gläubiger des Welt—
krieges auszuliefern. Es ist darum außerstande, bei seiner bisherigen
Ordnung obengenannte große Aufgaben zu erfüllen. Es ist un—
möglich, die fehlenden Vermögenswerte für diese Aufgaben des
Staates durch neue Steuern aufzubringen. Die Erträgnisse solcher
neuen Steuern würden auch dem deutschen Wohlstande nicht zugute
kommen, da die Gläubiger Deutschlands sie zur Abtragung seiner
Schuld verwenden würden. Es ist daher zu überlegen, ob es eine
andere Möglichkeit gibt, das Volksvermögen zu vermehren und den
Staat in die Lage zu versetzen, die Aufgaben zu erfüllen, welche die
Not des Volkes an ihn stellt.
Andere Staaten ziehen ihre Jugend im Staats- und Volks—
interesse zu einer zweijährigen Wehrdienstpflicht zusammen. Diese
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