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in manchen Provinzen den Bauer, seinen Besitz zu ver-
kaufen, weil er durch Übernahme der Schulden und
Abfindung der Verwandten überlastet werde.
Von Gründen, die in äußeren Einflüssen zu suchen
sind, ist zunächst zu erwähnen der natürliche, mit jeder
Konzentration verbundene Drang des Großgrundbesitzes
nach Ausdehnung und Abrundung, dann die allgemeine
Steigerung der Grundstückspreise, infolge deren dem
Bauer verlockende Anerbietungen gemacht werden, denen
er nicht standhalten kann, sowie das Drängen in die
Großstadt und die zunehmende Indutltriealissierung in
vielen Teilen der Monarchie. Weiter ist hervorzuheben
die Schaffung von Luxus-Jagdgütern sowie von Fidei-
kommißgütern, die zur Aufkaufung von Bauernstellen
geführt hat. Auch die Zunahme des Rübenbaues,
namentlich in der Provinz Sachsen, ist in diesem Zu-
sammenhange zu nennen, weil sie dazu verleitet, im
Interesse einer besseren Ausnutzung der Maschinen den
Wirtschaftsrayon zu erweitern. Endlich ist zu erwähnen,
daß in der letzten Yeit Bergwerksunternehmungen dazu
übergehen, angrenzende Grundstücke mit den darauf be-
findlichen Stellen anzukaufen, um Regreßansprüchen wegen
Bergschäden aus dem Wege zu gehen.
Von verschiedenen Seiten wurde es für wünschens-
wert erklärt, eine Statist ik über die Aufssaugung von
Bauernstellen zu erhalten, und es wurde an die Vertreter
der Staatsregierung die Frage gerichtet, ob sie in der
Lage seien, Material vorzulegen. Der Kommissar des
Landwirtschaftsministers erwiderte darauf, daß das
Statistische Landesamt angewiesen sei, auf Grund der
Unterlagen für die Veranlagung zur Ergänzungssteuer
Erhebungen anzustellen. Diese Arbeiten würden im
Herbst dieses Jahres beginnen und erst nach längerer
Zeit zur Vorlegung wirklich brauchbarer Nachweisungen
führen können. Im übrigen liege dem Ministerium ein
eingehenderes Material nicht vor. Es beschränke sich
meist auf Einzelfälle, die auch durch die Presse gegangen
seien.
Bei dieser Gelegenheit wurde hervorgehoben, wie
ungenügend die derzeitige Statistik sei, insbesondere, daß
sie sich auf die Betriebsverhältnisse und nicht auf die
Besitzverhältnisse gründe. Wenn beispielsweise in der
Statistik festgestellt sei, daß die Betriebe zwischen 0,5
und 2 ha sich vermindert hätten, so gebe das kein zu-
verlässiges Bild von dem Schwinden dieser Betriebsarten,
denn es komme vielfach vor, daß sich diese Betriebe durch
Zukauf vergrößerten und dann in der Klasse der klein-
bäuerlichen Betriebe erschienen. Ebenso wurde darauf
hingewiesen, daß auch die Statistik der mittelbäuerlichen
und großbäuerlichen Betriebe, also der Betriebe von
5 bis 20 und von 20 bis 100 ha, von denen sich nur
die ersteren nach Hahl und Fläche vermehrt haben, kein
zuverlässiges Bild gebe, weil nach einem Verkauf an
Großbetriebe die Wohnhäuser und sonjtigen Gebäude
vielfach bestehen blieben, was dazu führe, daß der Betrieb
als weiter bestehend angenommen werde. Es wurde
daher der Wunsch ausgesprochen, die spätere Statistik
möchte auch auf die landwirtschaftlichen Besitverhältnisse
Rücksicht nehmen.
Die weitere Frage, ob gese liche Maßnahmen
erforderlich seien, um dem Aufsaugen von Bauern-
stellen entgegenzutreten, wurde im allgemeinen bejaht,
wenn auch von mancher Seite die Ansicht vertreten
wurde, daß ein dringendes Bedürfnis hierzu nicht vorliege.
* Was nun diese Maß nahmen anbetrifft, so können
in Betracht kommen solche, die der Aufsaugung von
Bauernstellen mittelbar entgegentreten, z. B. Regelung
der Erbrechtsverhältnisse, namentlich Übertragung des
Anerbenrechts auf alle Provinzen, Ausbau der Besitz-
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