Full text : Grundteilungsgesetz

Soweit tunlich, sind Domänen oder forst-U;
 6% Grundstücke zu diesem Zweck bereit
zu stellen
IV Auf Antrag von Landgemeinden oder Kirchengemeinden
 können Beihilfen für die Durchführung
der Bestrebungen der ländlichen Wohlfahrtspflege
und Heimatspflege in Höhe von einem Zehntel
bis zur Hälfte der Gesamtaufwendungen der
Antragsteller oder des Kreises gewährt werden.
c) Antrag 81:
einzufügen:
§ 27 a
(1) Zur Gewährung von Beihilfen an Unternehmer
 von Ansiedlungen, welche von dem Minister
für gemeinnützig anerkannt sind, wird der Staatsregierung
 ein Fonds von 50 Millionen Mark
zur Verfügung gestellt.
(2) Dieser Fonds ist zu verwenden:
!. r Tung der Fosrtih-recaltcten Vor,
hältnisse in den Siedlungsgebieten verursacht
 werden mit der Maßgabe, daß
für jede ordnungsmäßig eingerichtete
Stelle in der Regel eine Beihilfe von
1000 M zur Verfügung zu stellen ist,
2 füx Landeskulturzwecke in den Siedlungsgebieten,

? zu Prämien für Ansiedlung von Landarbeitern
 und zu Beihilfen für Beschaffung
 von Mietwohnungen und Pachtland
 für Landarbeiter.
(3) Die Staatsregierung wird ermächtigt, die
erforderlichen Mittel im Anleihewege zu beschaffen.
Antrag 68 wurde zugunsten des Antrages 81
zurückgezogen.
Antrag 81, der ein Kompromiß mehrerer Parteien
darstellte, wurde von dem si eb ent en Redner mit
Ausführungen begründet, die schon bei der Generaldebatte
gemacht worden waren. Es wurde auf den Mangel hingewiesen,
 daß einfach bei der Errichtung von Landarbeiterund
 Bauernstellen keine Beihilfen zur Regelung der öffentlich-rechtlichen
 Verhältnisse gewährt würden, ferner wurde
bemängelt, daß aber auch, wo dies geschehe, nur zu Landarbeiterstellen
 Zuschüsse gewährt würden, aber nicht zu
Bauernstellen, und es wurde hinzugefügt, daß, falls die
1 000 of für eine Stelle nicht ganz notwendig seien, die
Staatskontrolle dafür zu sorgen haben werde, daß die
überschießenden Beträge von den Unternehmern zur wirtschaftlichen
 Förderung der Ansiedler oder jedenfalls in
zt"em en Zuse hravende worden. Dir Leuss
nur mit den Maßnahmen der Nr 3 gelingen, insbesondere
werde man neben der Ansiedlung auch für die Bereithaltung
von Mietwohnungen und Pachtland sorgen müssen, denn
die Landarbeiter seien vielfach nicht geneigt, sich durch
Ankauf an eine feste Stelle zu binden. Es empfehle sich
aber nicht, die Mittel dazu im Etat flüssig zu machen,
sondern die dauernde Bewilligung eines Fonds von
50 Millionen, der ausreichen werde, um 35- bis 36 000
Ansiedler anzusezen. Empfehlenswert sei es auch, für
die hier aufzunehmenden Anleihen, die nicht im engeren
Sinne werbend seien, eine raschere Tilgung als bei den
jeßzigen Anleihen, nämlich eine dreiprozentige, vorzuschlagen.
 Diese Frage gehöre aber nicht in das Geset.

2723
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.